Artikel 15 Recht auf Staatsangehörigkeit


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Jeder hat das Recht zu einem Land zugehören. Das bedeutet: Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

Niemand darf die Zugehörigkeit zu einem Land ohne Grund verbieten.

Niemand darf Sie ohne Grund zwingen einem anderen Land anzugehören.



 
 
Lebenshilfe Niedersachsen
Lebenshilfe Niedersachsen

Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V.
Nordring 8 G
30163 Hannover

Telefon: +49 (0) 0511 - 909 257-00
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Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Der Landesverband der Lebenshilfe vertritt aktiv und engagiert die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen.