Artikel 18 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit


Glauben
Glauben

Jeder Mensch darf denken, was er will.

Jeder Mensch darf den Glauben haben, den er will.

Jeder Mensch darf seinen Glauben wechseln.

Jeder Mensch darf seinen Glauben bekennen. Bekennen bedeutet: Zu seinem Glauben stehen und über seinen Glauben sprechen.



 
 
Lebenshilfe Niedersachsen
Lebenshilfe Niedersachsen

Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V.
Nordring 8 G
30163 Hannover

Telefon: +49 (0) 0511 - 909 257-00
lndsvrbndlbnshlf-ndsd

Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Der Landesverband der Lebenshilfe vertritt aktiv und engagiert die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen.