Artikel 21 Wahlrecht und Zugang zu öffentlichen Ämtern


Wahlen
Wahlen

Jeder hat das Recht mitzureden, wie sich ein Land verändern soll.

Jeder darf das selber machen. Oder einen Politiker wählen, der das will.

Jeder darf Politiker werden.

Jeder darf ein Amt annehmen.

Alle Bürger haben das Recht auf eine geheime Wahl. Bei der Wahl zählt jede Stimme gleich viel. Die Wahl muss regelmäßig stattfinden. Die Wahl darf nicht gefälscht werden.


 
 
Lebenshilfe Niedersachsen
Lebenshilfe Niedersachsen

Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V.
Nordring 8 G
30163 Hannover

Telefon: +49 (0) 0511 - 909 257-00
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Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Der Landesverband der Lebenshilfe vertritt aktiv und engagiert die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen.