Artikel 29 - 30 Grundpflichten und Schranken der Menschenrechte


Alle
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Menschen haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Alle Rechte haben Grenzen.

Daran muss sich jeder halten:

  • Andere Menschen anerkennen.
  • Sich an Gesetze halten.
  • Sich an die Demokratie halten.

An diese Rechte und Freiheiten müssen sich Gesetze der Vereinten Nationen halten. 

Niemand darf diese Gesetze so benutzen, dass sie den Menschen schaden.


 
 
Lebenshilfe Niedersachsen
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Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V.
Nordring 8 G
30163 Hannover

Telefon: +49 (0) 0511 - 909 257-00
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Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Der Landesverband der Lebenshilfe vertritt aktiv und engagiert die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen.