In den vergangenen Jahren konnte die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen innerhalb der LEBENSHILFE Niedersachsen ausgebaut werden.
Die Mitbestimmungsverordnung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und das Heimgesetz in den Wohnheimen regeln den rechtlichen Teil der Beteiligung.
In den Jahren 2000 und 2001 begannen die Jahrestagungen für Wohnheimbeiräte in Niedersachsen mit jeweils 150 Teilnehmern. Insbesondere die Umsetzung von Selbstbestimmung und Mitbestimmung wurde thematisiert.
Viele LEBENSHILFE- Vereine bemühen sich, Menschen mit Behinderungen als Mitglieder zu werben, die auch mit entscheiden. Der Landesverband fördert diese Entwicklung auch auf der Beitragsebene.
In der LEBENSHILFE existiert der Ausschuss der Menschen mit Behinderung im Landesverband Niedersachsen, der mit Mitgliedern aus ganz Niedersachsen besetzt ist. Dieser Ausschuss bearbeitet eigenständig behindertenrelevante Themen und tauscht sich mit den anderen Fachausschüssen des Verbandes aus.
Er wird begleitet durch zwei Assistenten der Leibniz Universität Hannover.
Mitglieder des Ausschusses vertreten Niedersachsen im Beirat Arbeit und Wohnen bei der Bundesvereinigung LEBENSHILFE.
Auch im Lebenshilfe-Rat auf Bundesebene ist der Ausschuss vertreten.