Heimaufsicht
Der Heimaufsicht obliegt die Durchführung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes und des Heimgesetzes (zukünftig: Heimbewohnerschutzgesetz).
Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören
• die Rechtsstellung der Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern
• die Qualität der Betreuung und Pflege zu verbessern
• die Beratung von Heimbewohnern, Angehörigen, Heimbeiräten sowie
Mitarbeiter und Träger von Heimen
• die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die Träger der Heime
Die Aufgabe der Heimaufsicht liegt in Niedersachsen in der Verantwortung der Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städten, in deren örtlicher Zuständigkeit sich die jeweilige Einrichtung befindet (z. B. Senioren- und Pflegeeinrichtungen).
Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ist die zuständige Behörde gegenüber Heimen für volljährige und minderjährige Menschen mit Behinderung.
Stand: 01.05.2011