Heimbeirat - Bewohnervertretung
Der Heimbeirat ist das zentrale Mitwirkungsgremium und die Interessensvertretung für Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen. Durch ihn wirken die Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebs mit. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes (Heimmitwirkungsverordnung – HeimmwV).
Die Träger des Heims haben auf die Bildung von Heimbeiräten hinzuwirken (§ 2 Abs. 1 HeimmwV).
Die Zahl der Heimbeiratsmitglieder ist in § 4 HeimmwV geregelt. Eine Ermächtigung für die Verordnung besteht durch das Heimgesetz
(HeimG).
Die Verordnung ist im Internet unter www.gesetze-im-internet.de zu finden.
Rechtlicher Bezug:
• Heimmitwirkungsverordnung (HeimmwV)
Stand: 01.05.2011