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Kalkulationsvorgaben (Vorgabewerte )

Der Begriff „Vorgabewerte“ findet sich erstmalig in der „Vereinbarung über die Pflegesatzgestaltung in freigemeinnützigen, sozialen Einrichtungen in Niedersachsen“ aus dem Jahr 1980.
Danach hatte die Pflegesatzkommission bis zum 1. März eines jeden Jahres aufgrund objektiver Daten (z. B. Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung) für das laufende Jahr landeseinheitliche Vorgabewerte für die Personalkosten und für die Sachkosten zu beschließen.

Die Gemeinsame Kommission der LAG der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, der Kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen und des Landes Niedersachsen nach § 19 Fortführungsvertrag zum Landesrahmenvertrag (FFV LRV) hat mit Beschluss vom 15.02.2007 das „Verfahren für zukünftige Vergütungsanpassungen“ neu geregelt.

Für die Ermittlung der Sachkostenveränderung wird der  Verbraucherpreisindex für Deutschland vom Statistischen Bundesamt herangezogen.

Bei der Ermittlung der Personalkostenveränderung wird der Tarifindex der Angestellten (Index der tariflichen Monatsgehälter) – früheres Bundesgebiet – des Statistischen Bundesamtes herangezogen.

Die Veränderung der Sozialversicherungsbeiträge wird zusätzlich ermittelt.
Zur Ermittlung der Veränderung des Krankenversicherungsbeitrags wird der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen, mitgeteilt durch das Bundesministerium für Gesundheit, zu Grunde gelegt.
Bei der Ermittlung der Veränderung der Fahrtkosten wird die Abteilung 7 „Verkehr“ des Verbraucherpreisindex für Deutschland vom Statistischen Bundesamt herangezogen.

Hinweise:

• Vereinbarung über die Pflegesatzgestaltung in freigemeinnützigen, 
  sozialen  Einrichtungen in Niedersachsen, Bekanntmachung des  
  Sozialminister vom 31.07.1980, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 45/ 
  1980, Seite 1135 ff
• Beschluss der Gemeinsamen Kommission nach § 19 Abs. 2 Nr. 5 der 
  Vereinbarung zur Fortführung der Inhalte und Regelungen des mit Wirkung 
  ab 01.01.2002 abgeschlossenen
  Niedersächsischen Landesrahmenvertrages nach § 93 d Abs. 2 BSHG
  (FFV LRV ) am 16.02.2007.

Stand: 16.08.2011
 

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