Menschen mit einer geistigen Behinderung haben Anspruch auf ein eigenes Zuhause. Wohnen bedeutet nicht nur Versorgung, sondern Geborgenheit und Eigenständigkeit, Privatheit und Gemeinschaft. Wohnen: so selbstständig wie möglich - mit soviel Hilfe wie nötig. Aus dieser Forderung ergibt sich die Notwendigkeit eines differenzierten Wohnangebots in kleinen Gruppen in einem Haus, Wohngemeinschaften, Paar- und auch Einzelwohnungen.
Aufgaben des Ausschusses Wohnen sind:
- Fachtagungen
- Konzeptionsentwicklung
- Empfehlungen für die qualitative Weiterentwicklung des Wohnangebotes
- Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen.