Ausschuss Wohnen

Menschen mit einer geistigen Behinderung haben Anspruch auf ein eigenes Zuhause. Wohnen bedeutet nicht nur Versorgung, sondern Geborgenheit und Eigenständigkeit, Privatheit und Gemeinschaft. Wohnen: so selbstständig wie möglich - mit soviel Hilfe wie nötig. Aus dieser Forderung ergibt sich die Notwendigkeit eines differenzierten Wohnangebots in kleinen Gruppen in einem Haus, Wohngemeinschaften, Paar- und auch Einzelwohnungen.

Aufgaben des Ausschusses Wohnen sind:
  • Fachtagungen
  • Konzeptionsentwicklung
  • Empfehlungen für die qualitative Weiterentwicklung des Wohnangebotes
  • Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen.
 
 

Lebenshilfe Niedersachsen

 
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