Artikel 12 Recht auf Privatsphäre


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Alle Menschen haben das Recht auf Privatsphäre. Das bedeutet:

  • Niemand darf in Ihre Wohnung, wenn Sie das nicht wollen.
  • Niemand darf Ihre Post öffnen.
  • Sie entscheiden selber wie Sie leben. Zum Beispiel in Ihrer Familie.

Alle Menschen haben Anspruch auf rechtlichen Schutz der Privatsphäre.



 
 
Lebenshilfe Niedersachsen
Lebenshilfe Niedersachsen

Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V.
Nordring 8 G
30163 Hannover

Telefon: +49 (0) 0511 - 909 257-00
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Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Der Landesverband der Lebenshilfe vertritt aktiv und engagiert die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen.