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Artikel 6 - 11 Gleichheit vor dem Gesetz


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Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das bedeutet:

  • Jeder wird durch das Gesetz geschützt.
  • Kein Mensch darf von dem Gesetz schlechter behandelt werden als andere Menschen.
  • Jeder hat vor Gericht das Recht auf ein gerechtes Verfahren.
  • Jeder hat das Recht auf einen Anwalt.
  • Niemand darf ohne Grund in das Gefängnis kommen.
  • Jeder ist so lange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist.


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