E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?
landesverband@lebenshilfe-nds.de

Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
05 11/909 257-00

Artikel 15 Recht auf Staatsangehörigkeit


bild
bild

Jeder hat das Recht zu einem Land zugehören. Das bedeutet: Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

Niemand darf die Zugehörigkeit zu einem Land ohne Grund verbieten.

Niemand darf Sie ohne Grund zwingen einem anderen Land anzugehören.



Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt Cookies und externe Komponenten, wie z.B.Matomo, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen