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Artikel 27 Kultur und Urheberrecht


Gemeinschaft
Gemeinschaft

Jeder hat das Recht am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzunehmen. Kulturelles Leben bedeutet:

  • Ins Konzert, ins Theater, ins Museum oder zu Vorträgen gehen zu können.
  • Die Kultur eines Landes zu erleben.

Jeder hat das Recht auf Schutz der eigenen Ideen. Das nennt man "Urheberrecht".


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