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Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes braucht Augenhöhe!

03. Mai 2019

Mit der Umsetzung von Gesamtplanverfahren, Teilhabeplanverfahren, dem neuen Bedarfsfeststellungsverfahren, der Trennung im Wohnen und den neuen Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe werden derzeit viele Weichenstellungen, die sich aus dem Bundesteilhabegesetz ergeben, in Niedersachsen umgesetzt.

Medienmitteilung zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 05.05.2019

Für Menschen mit Behinderungen werden dabei die Grundlagen für die zukünftige Hilfe und Unterstützung gelegt.

Das neue Instrument der Bedarfsermittlung ist dabei das zentrale Element, um zukünftig weiterhin die Unterstützung zu bekommen, die für eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention notwendig ist.

„Menschen mit Behinderungen müssen dabei – unabhängig vom Grad ihrer Beeinträchtigung – auf Augenhöhe beteiligt werden.“, so die Forderung von Landesgeschäftsführer Holger Stolz. Eine Bedarfsfeststellung ohne eine angemessene Einbeziehung widerspricht den Anforderungen nach Personenzentrierung und Beteiligung auf Augenhöhe. Damit dies auch bei Menschen mit schwereren Beeinträchtigungen gelingt, braucht es umfassende Fort- und Weiterbildung zu unterstützter Kommunikation, Leichter Sprache sowie zu Methoden der persönlicheren Zukunftsplanung.

„Das Land und die zuständigen Kommunen müssen sich daher schnell auf ein geeignetes und verbindliches Schulungskonzept verständigen!“, so Landesgeschäftsführer Stolz.

Die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 113 Mitgliedsorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teil-stationären Eingliederungseinrichtungen haben sich in der Lebenshilfe Niedersachsen als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die Lebenshilfe Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Behinderung und Angehörige an. Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die Lebenshilfe Niedersachsen Ausbilder in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der Lebenshilfe hat ihren Sitz in Hannover.

Kontakt:
Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e. V.
Nordring 8 G | 30163 Hannover
Tel.: 0511 . 909 257 00
FAX: 0511 . 909 257 11
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Frank Steinsiek

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