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Klarheit und Sicherheit für Menschen mit Behinderung in Niedersachsen: Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes darf nicht verschleppt werden – notwendige Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden

06. Mär 2018

Der Landesvorstand der Lebenshilfe Niedersachsen forderte auf seiner Klausurtagung in Nutzhorn im Landkreis Oldenburg schnelle Grundsatzentscheidungen seitens der Landesregierung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Niedersachsen. „Mit Sorge“, so Vorsitzender Franz Haverkamp, „beobachtet die Lebenshilfe Niedersachsen, dass eine längst fällige Entscheidung zur zukünftigen Zuständigkeit bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Niedersachsen immer weiter nach hinten geschoben wird. Wir brauchen schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit für Menschen mit Behinderung bei der Frage, wer zuständig ist.“

Während in anderen Bundesländern bereits Entscheidungen getroffen wurden, ist dies in Niedersachsen noch nicht der Fall. Die Lebenshilfe Niedersachsen begrüßt dabei den vom Niedersächsischen Sozialministerium gemachten Vorschlag einer nach dem Alter geteilten Zuständigkeit. Demzufolge läge die Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche bei der Kommune vor Ort und für Erwachsene die Zuständigkeit beim Land. Für das Modell spricht aus Sicht der Lebenshilfe Niedersachsen, dass damit Schnittstellenprobleme insbesondere bei Kindern und Jugendlichen vermieden werden könnten. In Richtung der kommunalen Spitzenverbände formuliert die Lebenshilfe Niedersachsen dabei allerdings die klare Erwartungshaltung, dass sich die Städte und Landkreise auf gemeinsame und bereits etablierte Qualitätsstandards verständigen.

„Wir erwarten von der Landesregierung und damit nicht zuletzt vom niedersächsischen Finanzminister, dass die für die Umsetzung benötigten Mittel bereitgestellt werden. Menschen mit Behinderung dürfen in Niedersachsen nicht die Leidtragenden einer Diskussion bei der Frage der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen werden“, formuliert Haverkamp die klare Position der Lebenshilfe Niedersachsen.

Der Landesvorstand der Lebenshilfe Niedersachsen besteht aus Menschen mit Behinderung, Eltern und Fachleuten und hat sich auf seiner diesjährigen Klausurtagung schwerpunktmäßig mit dem Bundesteilhabegesetz beschäftigt.

Die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 115 Mitgliedsorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teil-stationären Eingliederungseinrichtungen haben sich in der Lebenshilfe Niedersachsen als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die Lebenshilfe Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Behinderung und Angehörige an. Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die Lebenshilfe Niedersachsen Ausbilder in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der Lebenshilfe hat ihren Sitz in Hannover.

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