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Pressemitteilung der Lebenshilfe Niedersachsen

06. Apr 2018

Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung beenden – Reform der Niedersächsischen Wahlgesetze jetzt umsetzen!

Holger Stolz
Holger Stolz

(Hannover 06.04.2018) Noch immer werden in Niedersachsen über 8000 Menschen mit Behinderung mit einer umfassenden juristischen Betreuung systematisch vom im Grundgesetz verankerten Recht des aktiven und passiven Wahlrechtes bei Landtags- und Kommunalwahlen ausgeschlossen.

Im Rahmen der Anhörung im Landtagsausschuss für Inneres und Sport sah sich die Lebenshilfe Niedersachsen in ihrer Haltung nachhaltig bestätigt, dass diese Handhabung und Praxis eine Diskriminierung einer ganzen Personengruppe darstelle und am Ende den im Grundgesetz festgelegten Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl gefährde.

Insbesondere die Vertreter des Verbandes der Berufsbetreuer und vom Betreuungsgerichtstag haben übereinstimmend in ihren Stellungnahmen dargestellt, dass die Kopplung der Wahlrechtsausschlüsse an das Betreuungsrecht seit jeher falsch ist. Im Rahmen der Feststellung einer juristischen Betreuung werde an keiner Stelle die Frage geprüft, ob eine angemessene Wahlentscheidung der betreffenden Person möglich sei.

Vielmehr hebe das Betreuungsrecht darauf ab, die Selbstbestimmung zu stärken und es gehe nicht darum, Rechtsausschlüsse zu formulieren.

Deutlich wurde zudem, dass in Niedersachsen keine einheitliche Rechtsprechung bei der Festlegung von juristischen Betreuungen existiert. In Abhängigkeit von individuellen Überzeugungen des jeweiligen Betreuungsgerichts werden umfassende juristische Betreuungen nach nicht nachvollziehbaren Kriterien ausgesprochen bis hin zur Praxis, grundsätzlich gar keine umfassenden Betreuungen zu erlassen. Für die Lebenshilfe ist klar, dass dieser Flickenteppich für Menschen mit Behinderung nicht länger hinnehmbar ist.

„Wir haben mit unserer Position heute viel Unterstützung im Ausschuss erfahren – jetzt muss die Politik handeln und den Rahmen gestalten“, so Landesgeschäftsführer Holger Stolz.

Anlage: Stellungnahme als PDF

Die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 115 Mitgliedsorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teil-stationären Eingliederungseinrichtungen haben sich in der Lebenshilfe Niedersachsen als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die Lebenshilfe Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Behinderung und Angehörige an. Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die Lebenshilfe Niedersachsen Ausbilder in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der Lebenshilfe hat ihren Sitz in Hannover.

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