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Lebenshilfe Niedersachsen: Regelungen für "soziale Dienstleister sichern in der Krise die Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen"

20. Nov 2020

Für viele Bereiche der Wirtschaft haben die Auswirkungen der Corona-Pandemie existenzielle Auswirkungen. Bei der Begleitung und Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen hätte ein Ausfall sozialer Dienstleister gravierende Folgen für die Betroffenen. Die Lebenshilfe Niedersachen zeigt sich daher sehr erfreut über die Ver-längerung entsprechender Regelungen durch den Bundesgesetzgeber und das Land Nie-dersachsen.

„Unser Dank gilt dabei insbesondere der Niedersächsischen Landesregierung bei Ihrem Einsatz über den Bundesrat für eine Verlängerung des sogenannten Sozialdienstleister- Einsatzgesetzes (SodEG)“, so Landesgeschäftsführer Holger Stolz. In Kombination mit den ergänzenden Niedersächsischen Lösungen gelinge es, den Diensten und Einrichtungen einen sicheren Rahmen für die Arbeit z.B. in den Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen oder der Frühförderung zu bieten.

Sorgen bereite aber aktuell die Absicherung von Inklusionsbetrieben. Inklusionsbetriebe beschäftigten Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen und sichern für viele Menschen mit Beeinträchtigungen den Zugang zum Arbeitsmarkt. Im Unterschied zu Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen handele es sich hier um sozialversicherungsrechtlich abgesicherte Arbeitsverhältnisse. Ein auf der Bundesebene beschlossener Corona-Teilhabe-Fonds für Inklusionsbetriebe scheiterte aktuell an fehlenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Bundesländern. „Viele Inklusionsbetriebe stehen finanziell auf der Kippe, eine weitere Verschiebung des Starttermins bedroht viele Arbeitsplätze von Menschen mit Beeinträchtigungen, so Landesgeschäftsführer Stolz und weiter: „Wir wünschen uns, dass die Landesregierung auch bei dieser Frage Einfluss über den Bundesrat nimmt, um eine schnelle Verständigung zu ermöglichen.“


Die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 116 Mitgliedsorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teilstationären Eingliederungseinrichtungen haben sich in der Lebenshilfe Niedersachsen als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die Lebenshilfe Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Beeinträchtigung und Angehörige an.

Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die Lebenshilfe Niedersachsen Ausbilder in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der Lebenshilfe hat ihren Sitz in Hannover.

 
Kontakt:
Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e. V.
Nordring 8 G | 30163 Hannover
Tel.: 0511 . 909 257 00
FAX: 0511 . 909 257 11
E-Mail: landesverband@lebenshilfe-nds.de
Ihr Ansprechpartner: Frank Steinsiek

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