E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?
landesverband@lebenshilfe-nds.de

Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
05 11/909 257-00

Mehr Aufklärung bei Maskenpflicht-Befreiung notwendig

18. Mai 2020

Die derzeit geltende Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften stellt Menschen mit Behinderungen oftmals vor große Herausforderungen. Viele behinderte Menschen können aufgrund ihrer Beeinträchtigungen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen und sind daher von der Pflicht befreit – und kommen dennoch in Erklärungsnot. Die Lebenshilfe Niedersachsen fordert daher mehr gesellschaftliche Aufklärung und gegenseitiges Verständnis ein.

„Leider ist in der öffentlichen Debatte viel zu wenig darüber informiert worden, dass es bei der Maskenpflicht Ausnahmeregelungen gibt – auch wenn die in den Bundesländern teilweise unterschiedlich ausfallen“, betont der Landesvorsitzende der Lebenshilfe Niedersachsen Franz Haverkamp. Für viele Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher Behinderung sei das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes regelrecht eine Qual und nicht zumutbar. Oftmals sind die Beeinträchtigungen nicht sofort für den Gegenüber erkennbar – und das könne zu unerfreulichen Situationen sowohl im Bus als auch beim Einkaufen führen. „In Einzelfällen werden die Betroffenen – aus reiner Unkenntnis über deren Maskenpflicht-Befreiung – von anderen Kunden oder Fahrgästen bloßgestellt.“

Menschen mit Behinderungen werden vergessen
Haverkamp fordert daher eine breitere Debatte und vor allem mehr Aufklärung ein. „Leider finden Menschen mit Behinderungen in der derzeitigen Corona-Diskussion überhaupt nicht statt und werden völlig vergessen. Das muss sich ändern, wenn wir die Idee einer inklusiven Gesellschaft auch wirklich weiterentwickeln wollen.“ Eine gesellschaftliche Debatte, die die Bedürfnisse behinderter Menschen ignoriere, erreiche leider genau das Gegenteil – und zwar eine Spaltung der Gesellschaft. Eine transparent kommunizierte Aufklärung über die Ausnahmeregelungen zur Maskenpflicht führe hingegen zu einem besseren gegenseitigen Verständnis, können Barrieren abbauen und so einen wertvollen Beitrag in dieser herausfordernden und belastenden Zeit leisten.

Aktion Mensch hat die in den Bundesländern geltenden Ausnahmeregelungen für die Maskenpflicht in einer Übersicht zusammengefasst. 

Informationen zur Regelung in Niedersachsen gibt es auf der FAQ-Seite zur Maskenpflicht.




Die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 113 Mitgliedsorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teilstationären Eingliederungseinrichtungen haben sich in der Lebenshilfe Niedersachsen als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die Lebenshilfe Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Beeinträchtigung und Angehörige an.

Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die Lebenshilfe Niedersachsen Ausbilder in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der Lebenshilfe hat ihren Sitz in Hannover.


Kontakt:
Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e. V.
Nordring 8 G | 30163 Hannover
Tel.: 0511 . 909 257 00
FAX: 0511 . 909 257 11
E-Mail: landesverband@lebenshilfe-nds.de
Ihr Ansprechpartner: Frank Steinsiek

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt Cookies und externe Komponenten, wie z.B.Matomo, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen