„Wenn der Verstand rostet, ist das ganz schlecht. Man muss was tun, die innere Stimmung muss gut sein. Wenn einer seelisch fertig ist, soll er was unternehmen. Mit Tabletten ist da nicht geholfen (…).“
Peter Schmidt, 61 Jahre (zitiert aus: Lebenshilfe-Zeitung 3/2004 vom 14.09.04)
Jeder Mensch ist unverwechselbar, er birgt eine einzigartige Geschichte und ist einmalig in seiner Individualität. Dies gilt respektiert zu werden, und zwar unabhängig von seiner geistigen und körperlichen Entwicklung, von persönlicher Lebensleistung oder seiner Identitätsbildung.
In unserer Gesellschaft ist das „Altwerden“ bzw. „Altsein“ in den letzten Jahrzehnten mal mehr, mal weniger tabuisiert worden. Mit der Verrentung oder dem Übergang in den wohlverdienten Ruhestand wird in unserer Zeit allerdings mehr und mehr die Freude auf eine angenehme Zeit verbunden, in der die alltäglichen Verbindlichkeiten, der Leistungsdruck sowie die ständige Bereitschaft zu wechselnden Anforderungen endlich ein Ende haben. Dies sollte auch für Menschen mit Beeinträchtigungen gelten, um dem Stigma „Behinderung“ nicht noch ein weiteres hinzuzufügen.
Wenn Menschen mit Beeinträchtigungen älter werden, dann haben auch sie das Recht darauf, sich auf Rahmenbedingungen zu freuen, die den sich wandelnden Bedürfnissen Älterwerdender differenzierte Hilfen anbieten. Sofern sie den Wunsch danach äußern, in ihrer ihnen vertrauten Umgebung bis zuletzt wohnen und leben zu wollen, muss dies respektiert werden. Auch mit zunehmendem Alter sollen sie weiterhin am Leben mitten in der Gesellschaft teilnehmen können, ohne Ausgrenzung oder Isolation fürchten zu müssen.
Das Engagement für Menschen, die nicht selbst in der Lage sind eigene Bedürfnisse zu formulieren, ist unbegrenzt und darf mit dem Erreichen eines bestimmten Alters nicht enden.