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Kindertagesstätten

Die Lebenshilfe setzt sich für die Weiterentwicklung von Regel- wie Sonderkindergärten zu integrativen und kooperativen Angebotsformen ein, wobei die Möglichkeit zu Sondergruppen bestehen bleiben muss, sofern Eltern dies wünschen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kinder mit einer geistigen Behinderung spezielle Hilfen und Rahmenbedingungen brauchen, wie z.B. kleine Gruppen, durch persönliche Eignung, Ausbildung und Erfahrung qualifizierte Mitarbeiter*innen, zeitlich flexible Angebote und ausreichende therapeutische und pflegerische Betreuung.

Die Lebenshilfe dringt darauf, dass diese Voraussetzungen auch bei der Förderung von Kindern mit einer geistigen Behinderung in Regelkindergärten erfüllt werden; die Finanzierung ist sicherzustellen.

In jedem Fall ist die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Elternhaus und den Eltern untereinander notwendig.

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