Am 26. März ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland in Kraft getreten.
Die Konvention erhält eine Reihe von Vorgaben zur uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung in unserer Gesellschaft, so verpflichtet sie für den Bereich der Schulen nach Artikel 24 die unterzeichnenden Vertragsstaaten zu einem integrativen (inklusiven) Bildungssystem.