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Wohnen

Gemeindenahes Wohnen heißt Wohnen in der Nähe des angestammten Wohnortes und erleichtert damit die Teilnahme am allgemeinen Leben. Gemeindenahes Wohnen kommt für alle Menschen mit geistiger Beeinträchtigung - unabhängig von Art und Schwere der Beeinträchtigung oder dem Alter - in Betracht.

In Niedersachsen bieten 46 Lebenshilfe-Vereinigungen eine oder einen Verbund der folgenden Wohnformen an.
 

Gruppengegliedertes Wohnen (u.a. Wohnheime, Wohnstätten, Wohnhäuser): Kleine Einrichtungen sind anzustreben (maximal drei Gruppen). In einer Gruppe sollten nicht mehr als sechs bis acht Bewohner leben. Die Betreuung ist rund um die Uhr zu gewährleisten.


Gruppenwohnungen: Hier sollten nicht mehr als sechs Bewohner leben. Die Betreuung erfolgt nach den Bedürfnissen der Bewohner ggf. rund um die Uhr.


Einzelwohnungen/Paarwohnungen: Es handelt sich hierbei um Wohnformen, die organisatorisch dem gruppengegliederten Wohnen angegliedert sind. Es findet regelmäßig Betreuung statt.


Eltern-Kind-Wohnungen: Sozialpädagogisch betreute Wohnformen, in denen Eltern mit Beeinträchtigung gemeinsam mit ihrem Kind/ihren Kindern leben.


Ambulant betreutes Wohnen: z.B. Einzelwohnungen und Wohngemeinschaften. Hierbei handelt es sich um Wohnformen außerhalb von Einrichtungen und in finanzieller Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers.


Die Lebenshilfe setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Beeinträchtigung unabhängig von Art und Schwere ihrer Beeinträchtigung sowie ihres Alters in Einrichtungen der Eingliederungshilfe gefördert werden.

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