
Tagesbildungsstätten weiterentwickeln. Bildung stärken - Zukunft sichern. JETZT!
Die Lebenshilfe Niedersachsen ruft am Dienstag, 18.11.2025, um 11 Uhr gemeinsam mit dem Paritätischen Niedersachsen, Caritas Niedersachsen, Diakonie in Niedersachsen, der AWO Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen und dem DRK-Landesverband Niedersachsen zur Demonstration auf.
Ziel der Demo ist:
"Tagesbildungsstätten weiterentwickeln. Bildung stärken - Zukunft sichern. JETZT!"
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Laden Sie hier unseren Aufruf als PDF-Datei herunter:
Zukunftsperspektive für die Kinder und ihre Familien - JETZT!
Ca. 3.000 Schüler*innen gehen in Niedersachsen in Tagesbildungsstätten zur Schule. Ab Sommer 2027 droht der Verlust dieser vertrauten Lernorte, wenn keine verlässliche Lösung geschaffen wird.
Eltern und Schülerinnen brauchen jetzt Klarheit, wie es weitergeht. Wir fordern eine verlässliche Perspektive und transparente Entscheidungen, damit Familien planen können und Gewissheit haben.


Gesicherte Finanzierung - JETZT!
Tagesbildungsstätten erfüllen einen schulischen Bildungsauftrag und benötigen eine gerechte Finanzierung zwischen Land und Kommunen, um gesichert als Schule in freier Trägerschaft Bildung und Teilhabe sicherzustellen. Wir fordern den Zugang zu Finanzhilfen des Landes ohne Wartefrist und eine rechtssichere Kostenaufteilung – für Planungssicherheit, Bestandsschutz und gemeinsame Weiterentwicklung!
Anerkennung des Personals - JETZT!
Fachkräfte in Tagesbildungsstätten leisten seit Jahren qualifizierte Bildungsarbeit. Wir fordern die Anerkennung des bestehenden Personals als Lehrkräfte, systematische Personalentwicklung und gezielte Qualifizierungsangebote. Mit motivierten und anerkannten Fachkräften gelingt Bildung und Teilhabe für alle Schüler*innen.

Die Demo beginnt am Dienstag, 18.11.2025, um 11 Uhr vor dem Landtag.
Weitere Informationen zur Organisation folgen!

Tagesbildungsstätten in Niedersachsen stehen derzeit im Zentrum einer wichtigen bildungs- und sozialpolitischen Diskussion.
Die folgenden Informationen bieten einen Überblick über die aktuelle rechtliche und politische Situation. Sie können die Informationen auch hier als PDF herunterladen:
Ab Sommer 2027 droht Schüler*innen von Tagesbildungsstätten der Verlust ihres vertrauten Lernorts, sofern keine verlässliche Perspektive geschaffen wird. Langjährig etablierte Einrichtungen stehen vor dem Aus. Qualifiziertes und erfahrenes Personal kann nicht mehr wie bisher eingesetzt werden, sodass neue Einsatzmöglichkeiten erforderlich sind.
Staatlich anerkannte Tagesbildungsstätten werden von der Eingliederungshilfe finanziert.
Zuständig für die Finanzierung von Tagesbildungsstätten sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Obwohl Tagesbildungsstätten den im Niedersächsischen Schulgesetz festgelegten
Bildungsauftrag erfüllen und die Ziele und Inhalte der Leistung in Orientierung an die
Rahmenrichtlinien für die sonderpädagogische Förderung entwickelt und durchgeführt
werden, gelten sie rechtlich nicht als Schulen.
Gerichtsurteile (Bundessozialgericht, Landessozialgericht) haben schon vor einiger Zeit die alleinige Finanzierung über die Eingliederungshilfe als rechtswidrig erklärt. Tagesbildungsstätten erbringen sowohl Leistungen der Eingliederungshilfe als auch schulische Leistungen. Deshalb dürfen sie nicht ausschließlich über die Eingliederungshilfe finanziert werden.
Das Landgericht betont, dass schulische Leistungen nicht nur ein Nebenaspekt, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit von Tagesbildungsstätten sind. Diese Entscheidung zeigt: Auch das Bildungssystem – also Land (Kultusministerium) und Schulträger (Landkreis oder Stadt) gemeinsam – trägt Verantwortung für die Finanzierung und Weiterentwicklung der Tagesbildungsstätten.
Die Landkreise und Städte fordern eine rechtssichere Lösung von der Landesregierung und haben angekündigt, die Finanzierung nicht dauerhaft fortzuführen, wenn keine gemeinsame Lösung mit dem Land gefunden wird.
Das führt zu Unsicherheiten – für Familien, Fachkräfte und Tagesbildungsstätten.
Die Landesregierung hat bereits 2021 angekündigt, Tagesbildungsstätten auf Wunsch der
Einrichtungen schrittweise zu Schulen weiterzuentwickeln. Die Träger der Eingliederungshilfe formulieren klar die Erwartung, dass die Umwandlung von Tagesbildungsstätten in Förderschulen bis zum Schuljahresende 2026/2027 abgeschlossen
ist und das Land bis dahin alle notwendigen Schritte eingeleitet hat. Dazu gehört die Zahlung der Finanzhilfe und Bestandsschutz des Personals von Tagesbildungsstätten.
Da bis 2024 keine weiteren Schritte durch die Landesregierung veranlasst wurden, forderte im Juni 2024 ein Entschließungsantrag des Landtags von der Landesregierung unter anderem:
- Klärung der Zuständigkeiten und Finanzierung
- Anerkennung und Qualifizierung des Personals
- Sicherstellung der Ferienbetreuung
- Einrichtung regionaler Planungsgruppen
Das Kultusministerium und die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung haben daher bislang folgende Maßnahmen ergriffen
- Führung von Sondierungsgesprächen durch die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung mit allen Betroffenen
- Einrichtung von regionalen Planungsgruppen in verschiedenen Landkreisen
- Entwicklung von Kriterien für die Gleichwertigkeitsprüfung des Personals an Tagesbildungsstätten
- Entwicklung verschiedener Szenarien zur Weiterentwicklung:

Die politischen Absichtserklärungen und Bemühungen zur Weiterentwicklung der
Tagesbildungsstätten sind wichtig – aber sie reichen nicht aus!
Über ein Jahr nach dem Entschließungsantrag fehlen immer noch die notwendigen gesetzlichen Anpassungen, klaren Finanzierungsregelungen sowie verbindliche Entscheidungen. Die Verantwortung wird zwischen Ministerien und Kommunen hin- und hergeschoben. Der Konflikt droht auf dem Rücken von Schüler*innen, Familien und Fachkräften ausgetragen zu werden.
Deshalb braucht es jetzt politische Entschlossenheit, Klarheit und den Mut zur Entscheidung – damit Bildung und Teilhabe nicht zur Verhandlungsmasse werden!
Die Lebenshilfe Niedersachsen setzt sich für die Gestaltung eines inklusiven Bildungssystems in Niedersachsen ein – gemeinsam mit allen Akteur*innen. Für ein Bildungssystem, das allen Schüler*innen gerecht wird.
Damit Tagesbildungsstätten auch in Zukunft aktiv daran mitwirken können, fordern
wir:
- die Anerkennung von Tagesbildungsstätten als Schulen im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG)
- Zugang zu Finanzhilfen des Landes – ohne Wartefrist
- eine faire Aufteilung der Kosten zwischen Land und Eingliederungshilfe
- die Anerkennung des bestehenden Personals als Lehrkräfte
- systematische Personalentwicklung und gezielte Qualifizierungsangebote
- die Weiterentwicklung des Bildungssystems in Niedersachsen – hin zu mehr Inklusion und Teilhabe
Diese Seite befindet sich im Aufbau.
Die Informationen in Einfacher Sprache können Sie auch als PDF herunter-laden:
Tagesbildungs-stätten sind besondere Lern-Orte für Kinder mit Behinderungen.
Sie werden von den Landkreisen bezahlt – über die sogenannte Eingliederungs-hilfe.
Tagesbildungs-stätten machen schulische Arbeit. Kinder erfüllen hier ihre Schul-pflicht.

Gerichte haben gesagt: Die Landkreise dürfen nicht allein bezahlen.
Auch das das Kultus-ministerium muss mit-zahlen.


Die Land-kreise wollen nicht mehr alles bezahlen.
Die Landes-regierung hat gesagt: Tagesbildungs-stätten können zu Schulen werden.
Der Landtag fordert von der Landes-regierung:
- Klarheit wer zahlt was
- Anerkennung und Weiterbildung für das Personal in den Tagesbildungs-stätten
- Ferienbetreuung sicherstellen
- Planung in den Regionen
- Es spricht mit den Beteiligten.
- Es hat Gruppen in den Regionen gegründet.
- Es prüft verschiedene Möglichkeiten für die Zukunft der Tagesbildungsstätten.
Es wird viel geredet – aber es passiert zu wenig.

Das Kultus-ministerium macht keine Vorschläge, mit denen Tagesbildungs-stätten finanziell sicher zu Schulen werden können.

Die Verantwortung wird hin- und hergeschoben.
Das ist schlecht für die Kinder, Familien und Fachkräfte.
Wir brauchen jetzt klare Entscheidungen!
Wir wollen ein Bildungs-system für alle Kinder!
Dafür brauchen wir:
- Tagesbildungs-stätten als anerkannte Schulen
- Geld vom Land – ohne lange Wartezeit
- Gerechte Bezahlung durch Land und Kommunen
- Anerkennung des Personals von Tagesbildungs-stätten als Lehrkräfte

Gemeinsam wollen wir an einem guten inklusiven Bildungs-system in Niedersachsen weiterarbeiten!
Kultus∙ministerium:
Ein Ministerium ist eine Behörde.
In dieser Behörde werden viele Dinge geregelt.
Jedes Ministerium ist für ein Thema zuständig.
Ein Ministerium hat eine Chefin oder einen Chef:
Das ist die Ministerin oder der Minister.
Die Ministerin vom Kultus∙ministerium in Niedersachsen
heißt Julia Willie Hamburg.
Das Ministerium hat diese Themen:
Kinder∙gärten und Schule.
Das Ministerium macht Regeln für den Unterricht an den Schulen.
Es bestimmt:
- Das sollen die Schüler und Schülerinnen lernen.
- Das Ministerium sorgt für genug Unterricht.
- Dann lernen die Schülerinnen und Schüler gut
Schulträger:
Ein Schulträger ist für die Schule verantwortlich ist.
Ein Schulträger ist eine Stadt, eine Gemeinde oder ein Landkreis.
Der Schulträger bezahlt zum Beispiel das Schulgebäude, Möbel und Hausmeister.
Landes-Regierung:
Eine Landes-Regierung leitet ein Bundes-Land.
In der Landes-Regierung arbeiten Politiker.
Sie machen die Politik in einem Bundes-Land.
Zum Beispiel in Niedersachsen.
Landtag:
Der Niedersächsische Landtag ist im Leine-Schloss.
Dort arbeiten die Abgeordneten.
Die Bürger wählen die Abgeordneten in den Landtag.
Die Abgeordneten vertreten im Landtag die Interessen der Bürger.
Eingliederungshilfe:
In Deutschland haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Eingliederungshilfe.
Eingliederungshilfe ist Geld, das für Menschen mit Behinderung bezahlt wird.
Menschen mit Behinderungen bekommen das Geld für verschiedene Hilfen. Zum Beispiel Hilfe beim Wohnen, Hilfe bei der Bildung oder Hilfe bei der Arbeit.
Quellen:


