Zur Erleichterung der Vergleichbarkeit wurden im § 5 der FFV LRV einrichtungsübergreifende Leistungstypen vereinbart. Diese sind der FFV LRV als Anlage 1 beigefügt. Ziel der Einteilung in Leistungstypen ist es, vergleichbare Leistungen zu beschreiben und abzugrenzen.
Rechtlicher Bezug:
Stand: 22.03.2016