Der Ausschuss Arbeit setzt sich aus Fachleuten der niedersächsischen Lebenshilfen und der Wissenschaft zusammen.
Aufgaben des Ausschusses Arbeit sind:
In der Vergangenheit hat bei der Aufnahme in einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung der Fachausschuss eine große Rolle gespielt. Zukünftig werden Teile der Aufgaben des Fachausschusses im Rahmen der Bedarfsfeststellung und des Teilhabe- und Gesamtplanverfahrensübernommen. Der Ausschuss Arbeit sieht hierbei die Gefahr, dass die guten Erfahrungen mit dem Fachausschuss und der anerkannten Qualität sich zukünftig in einemneuen Verfahren nicht widerspiegeln.
Die Gruppenleiter*innen in Werkstätten haben in Niedersachsen in der Vergangenheit die Sonderpädagogische Zusatzqualifikation absolviert. Seit einigen Jahren gibt es in Niedersachsen die notwendige Verordnung zur Durchführung der Prüfung zur Geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung – gFAB. In einem gemeinsamen Austausch mit der Akademie für Rehaberufe wurden Standards und notwendige Rahmenbedingungen einer solchen Qualifizierung diskutiert. Die Akademie für Rehaberufe bietet inzwischen an zwei Standorten ausschließlich die Qualifizierung zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung an.
Die Versorgung von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ist in Niedersachsen seit Jahren kritisch zu bewerten. Dies gilt neben dem Wohnbereich insbesondere für den Bereich Arbeit. Durch die bestehenden, vertraglich abgesicherten Standards ist bei Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf nicht immer sichergestellt, dass der entsprechende individuelle Bedarf durch die Rahmenbedingungen vor Ort gut gedeckt werden kann. Der Ausschuss Arbeit unterstützt hierbei die Position der Lebenshilfe Niedersachsen, im Rahmen der Verhandlungen für einen neuen Landesrahmenvertrag, nur im Paket für einen neuen Landesrahmenvertrag mit einer Lösung für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf zu einer Einigung zu kommen.
Die Digitalisierung im Sozialbereich wird das bestimmende Thema der kommenden Jahre. Der Ausschuss Arbeit hat in einer AG Digitalisierung sich des Themas angenommen und Vorschläge für die weitere verbandliche Begleitung entwickelt. Als Themenschwerpunktewurden folgende Themen identifiziert:
Nach entsprechender Beratung und Beschlussfassung im Vorstand werden konkrete Maßnahmen zur verbandlichen Begleitung des Themas Digitalisierung auf den Weg gebracht.