Der erweiterte Vorstand beruft den Beirat der Selbstvertreter. Die Dauer der Berufung orientiert sich an der Amtszeit des Vorstands. Die Mitglieder des Beirats kommen aus ganz Niedersachsen.
Der Beirat besitzt ein Initiativrecht zur Themensetzung gegenüber dem Vorstand. Über Vertretung des Beirats im Vorstand können Themen zur Beratung und Befassung benannt werden.