E-Mail
E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?
landesverband@lebenshilfe-nds.de

Telefon
Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
05 11/909 257-00

Landtagswahl 2022

Am 09.10.2022 ist Landtagswahl in Niedersachsen. Dann entscheidet sich, wer in Niedersachsen regiert. Hier gibt es Infos zu der Wahl.


Podiumsdiskussion beim Aktionstag 2022

Das waren die Gäste auf dem Podium:

Steffen Müller (SPD), Reinhold Hilbers (CDU),Volker Bajus (Bündnis 90 / Die Grünen), Frank Steinsiek (Lebenshilfe Niedersachsen, Thomas Brüninghoff (FDP)


Wahlhilfe in Leichter Sprache

Hier finden Sie eine Info-Broschüre vom Sozialverband Deutschland zur Landtagswahl. Die Broschüre ist in Leichter Sprache.

Wahlhilfe in Leichter Sprache
Wahlhilfe in Leichter Sprache


Wahlprüfsteine

Unsere Beiräte „Selbstvertreter“ und „Eltern und Angehörige“ haben Fragen überlegt. Und die Fraktions-Parteien haben geantwortet. Vom 26.09. bis zum 30.09. erhalten Sie täglich zu einem Schwerpunktthema die Fragen der Beiräte und die Antworten der Parteien. Wir hoffen, dass Ihnen das bei der Wahlentscheidung hilft, denn es ist gut für eine Demokratie, wenn viele Menschen wählen gehen.

Thema 1: Teilhabe an Bildung in der Kindertagesbetreuung und in der Schule / Tagesbildungsstätte

Frage 1:
Welche Ideen werden Sie einbringen, um in einer inklusiven Kita- und Schullandschaft alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen? Wollen Sie die Rahmenbedingungen der Kitas und Schulen verbessern, zum Beispiel hinsichtlich kleinerer Gruppen und Klassen?



SPD
Der Weg zur inklusiven Beschulung ist ein langwidriger Prozess. Dieser ist aber bereits im vollen Gange und gelingt uns trotz der uns alle immer wieder herausfordernden Krisen wie der Coronapandemie und dem Ukraine-Krieg. Wir sind sehr stolz darauf, dass inzwischen jede Schule in unserem Bundesland eine inklusive Schule ist und alle Schülerinnen und Schüler herzlich willkommen heißt. Die inklusive Schule ist inzwischen über alle Schulformen hinweg und in allen Schuljahrgängen verbindlich eingeführt worden. Artikel 24 („Bildung“) der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen garantiert Menschen mit Behinderungen einen diskriminierungsfreien Zugang zum Bildungssystem. In Niedersachsen setzen wir dies mit dem Prozess der inklusiven Beschulung verbindlich um. Die Grundlage zur Einführung der inklusiven Schule ist im Niedersächsischen Schulgesetz verankert (§ 4 NSchG). Und so wurde die inklusive Beschulung in Niedersachsen zum Schuljahresbeginn 2013/14 beginnend mit den Schuljahrgängen 1 und 5 verbindlich eingeführt und seitdem aufsteigend erweitert.

Seit 2016 arbeitet das Niedersächsische Kultusministerium nach dem Rahmenkonzept Inklusive Schule (Vgl. hier: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/inklusive_schule/rahmenkon-zept_inklusive_schule/). Im Schuljahr 2018/2019 ist die inklusive Schule in den Schuljahrgängen 1 bis 10 der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Zudem steigt sie seit dem Schuljahr auch in den berufsbildenden Schulen auf. Im Schuljahr 2021/2022 hat sie den 13. Schuljahrgang erreicht. Da-mit sind nun alle Jahrgänge der allgemeinbildenden Schulen inklusiv.

Landesseitig stehen umfängliche Unterstützungsangebote zur guten Umsetzung der Inklusion zur Verfügung. Zudem werden die Rahmenbedingungen durch das Niedersächsische Kultusministerium immer weiter verbessert und den Gegebenheiten angepasst.
Durch den Aufbau der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (RZI) unterstützt das Land Niedersachsen außerdem die Weiterentwicklung der Inklusion vor Ort. Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Schulträger werden auf eine besonders niedrigschwellige Weise durch Beratung in allen Fragen der Inklusion unterstützt. Gleichwohl ist festzustellen, dass wir in Niedersachsen allen Schulen die sonderpädagogische Expertise zur Verfügung stellen, die vor Ort benötigt wird. Die RZI-Leitungen gehen auf regionale Besonderheiten in der Beratung ein und fördern die Zusammenarbeit und Vernetzung in der Region zum Wohle der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Sonderpädagogische Zusatzbedarfe werden durch Stunden aller Lehrämter abgedeckt und sind nicht auf das Lehramt Sonderpädagogik beschränkt. Es geht auch nicht darum, diese Bedarfe vollständig durch Förderschullehrkräfte abzudecken, sondern die erforderliche sonderpädagogische Expertise an den Schulen verfügbar zu machen. Eine vollständige Abdeckung der Zusatzbedarfe durch Förderschullehrkräfte ist momentan leider nicht möglich, da auf dem Bewerbermarkt aktuell nicht genügend Personal zur Verfügung steht. Diese Situation teilt Niedersachsen jedoch mit allen anderen Bundesländern. Wir wollen diese Situation nach der Wahl durch Maßnahmen wie A/E 13 für alle Lehrer*innen schnell verbessern. Das ist eine Kernforderung der SPD im Bildungsbereich, die wir auch gerne schon in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt hätten. Dies war mit unserem aktuellen Koalitionspartner allerdings nicht möglich.

In unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2022 halten wir darüber hinaus auch fest, dass wir die Rahmenbedingungen für die Inklusion weiterhin verbessern werden und neben mehr sonderpädagogischen Lehrkräften auch sozialpädagogische Fachkräfte und auf die Bedarfe der Kinder hin orientierte Fachkräfte an die Schule bringen werden. Als langfristige Maßnahme, um hier dem zukünftigen Bedarf gerecht zu werden, hat die Landesregierung die Studienplätze für das Lehramt für Sonderpädagogik in den letzten Jahren bereits schrittweise verdoppelt. Deshalb ist damit zu rechnen, dass sich die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für Stellen an den Förderschulen sowie in den anderen allgemeinbildenden Schulen in den kommenden Jahren immer weiter erhöhen wird und sie dem System in Zukunft zur Verfügung stehen. Wir werden auch den schulischen Paradigmenwechsel zu gemeinsam verantworteter Förderung aller Kinder durch multiprofessionelle Teams weiter voranbringen. Das wird allen Kindern zugutekommen. Denn jedes Kind profitiert davon, wenn es Zugang zu Fachpersonal aus unterschiedlichen Fachrichtungen hat.

Mit unseren Maßnahmen werden wir Lücken im System schließen und die Inklusion weiter voranbringen.

Wir mussten auch an anderen Stellen als bei der oben schon angesprochenen Besoldung der Lehrkräfte Kompromisse mit unserem Koalitionspartner eingehen. Wir hätten Ressourcen beispielsweise gerne systembezogen zur Verfügung gestellt und gerne auch weitere Ressourcen zur Stärkung der inklusiven Schule zur Verfügung gestellt. Zudem wurde das Auslaufen der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen durch eine Änderung des NSchG von 2018 um fünf Jahre verschoben. Seit 2013 sind für das geplante Auslaufenlassen der Förderschule Lernen somit insgesamt 15 Jahre einge-plant worden. Im Rahmen der Übergangsvorschriften zur inklusiven Schule (§ 183 c NSchG) wurde ebenso festgelegt, dass Eltern und Erziehungsberechtigte Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen noch bis zum Schuljahr 2022/23 anwählen durften. Zu diesem Schuljahr dürfen an dieser Schulform letztmalig Schülerinnen und Schüler in den 5. Schuljahrgang aufgenommen werden.
Alle anderen Formen der Förderschulen bleiben davon selbstverständlich unberührt – sie bleiben erhalten und laufen nicht aus, auch da sie, anders als die Förderschule Lernen, Durchgangsschulen sind.


CDU
Unsere Gemeinden und Städte werden wir bei der Schaffung von guten Betreuungsangeboten im Kita-Bereich unterstützen. Den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote werden wir weiter fortsetzen. Das gilt auch für die Schaffung weiterer Krippenplätze, die insbesondere in den Großstädten dringend benötigt werden. Wir sehen dabei auch den Bund in der Pflicht, die Kommunen und Städte beim U3-Ausbau finanziell zu unterstützen, um den Ausbau von Betreuungsplätzen zu sichern. Das Brückenjahr zwischen Kita und Grundschule werden wir wieder einführen. Wir werden eine exzellente Betreuung vor Ort ermöglichen. Dafür brauchen unsere Kinder nicht nur einen Be-treuungsplatz, sondern auch gut ausgebildete Fachkräfte: Sozialassistentinnen und -assistenten sowie sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten. Daher werden wir eine allgemeine Fachkräfte- und Ausbildungsoffensive starten, um möglichst viele Menschen für eine Tätigkeit in einer Kindertagesstätte zu gewinnen und damit die Umsetzung der dritten Kita-Fachkraft vorantreiben und stufenweise bis spätestens 2027 in Niedersachsen umsetzen. Wir werden die von uns einge-führte dualisierte Erzieherausbildung mit tariflich vereinbarter Ausbildungsvergütung ausbauen und auf ein einheitliches System einer Ausbildungsvergütung drängen, um die Attraktivität der Ausbildung für junge Menschen zu erhöhen. Unser Ziel ist es, zusätzliche 10.000 Erzieherinnen und Erzieher für Niedersachsen zu gewinnen. All diese Ziele dienen auch der Inklusion in unseren Kitas. Zudem werden wir den Inklusionsgedanken noch stärker im Kita-Alltag integrieren und die Fachberatung fördern.

Im Schulbereich kann Inklusion nur ohne Ideologie gelingen. Daher stehen wir zum einen für die Verbesserung der derzeit existierenden inklusiven Schule. Denn dort ist den letzten Jahren Einiges versäumt worden. Es braucht insbesondere deutlich mehr Förderschullehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um den Schülerinnen und Schülern dort wirklich gerecht werden zu können. Daher werden wir alle Schulformen gleichberechtigt und stärker mit Förderschullehrkräften und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen eines Ausbaus von multi-professionellen Teams ausstatten, mit dem Ziel einer gelingenden, breiten inklusiven Schule. Dazu werden wir auch die Studienkapazitäten für Sonderpädagogik weiter ausbauen. Zudem werden wir den Einsatz von Integrationshelferinnen und -helfern neu konzipieren und zusätzliches Personal zur Verfügung stellen. Auch werden wir die inklusive Schule in Niedersachsen nachhaltig und über alle Schulformen hinweg durch gezielte Fortbildungsverpflichtungen für Lehrkräfte, die Aufstockung von berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen sowie eine stärkere Einbindung des inklusiven Schulgedankens in allen Lehramtsstudiengängen verbessern. Zum anderen stehen wir für den Erhalt und den Ausbau der Förderschulen in Niedersachsen.


Bündnis 90 / Die Grünen
Die Verwirklichung des in der UN-Behindertenrechtskonven'on verankerten Rechts auf Inklusion
auch im Bildungswesen hat für uns hohe Priorität. Auf Grüne Ini'a've hat der Landtag im vorigen
Jahr den Antrag „Umsetzung der Inklusion an Niedersachsens Schulen verbessern“ beschlossen, der ein umfangreiches Maßnahmenpaket enthält. Wir werden uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass dieser Antrag nun auch umgesetzt wird. Priorität hat für uns, den inklusiven Schulen im
erforderlichen Umfang Förderpädagog*innen und weitere pädagogische Fachkräe zur Verfügung zu stellen und den inklusiven Schulen deutlich mehr fachliche Unterstützung für die inklusive Arbeit zu bieten. Unser Ziel ist, dass Schüler*innen in jedem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt in einer inklusiven Schule mindestens ebenso gut gefördert werden können wie in einer Förderschule.


FDP
Gelingende Inklusion ist zentral für eine gerechte, faire und offene Gesellschaft und sie beginnt bereits in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Diese müssen aber auch genügend Personal haben, um angemessen arbeiten zu können. Wir wollen daher den Fachkräftemangel auch in diesem Bereich bekämpfen, beispielsweise indem wir eine Ausbildungsvergütung für alle Auszubildenden zur sozialpädagogischen Assistenz und für den Erzieherberuf einführen und die dritte Kraft für die Kita-Gruppen schnellstmöglich refinanzieren. Heilpädago-gische Kitas und inklusive Einrichtungen wollen wir gleichwertig fördern, um echte Inklusion in der Kita zu ermöglichen und durch eine Re-form der Finanzhilfe die KiTa-Finanzierung nicht nur transparenter und weniger bürokratisch gestalten, sondern auch mehr Ressourcen für Leitungsaufgaben, Fortbildung und Qualitätsentwicklung zur Verfügung stellen. Auch den Lehrermangel wollen wir angehen und die Misere in der Unterrichtsversorgung der letzten zehn Jahre beenden. Hierzu werden wir für alle Lehrkräfte das Einstiegsgehalt von A 13 einführen und damit jungen Lehrkräften ein attraktives Angebot machen. Wir werden zudem die Studienkapazitäten an den niedersächsischen Universitäten dem tatsächlichen Lehrkräftebedarf anpassen. Dabei werden wir auch die geplanten Entlastungen für die Lehrkräfte, eine Veränderung der Stundentafel und den Bedarf für kleinere Klassen berücksichtigen.


Frage 2:
Wollen Sie den Ausbau der Digitalisierung an den Schulen und Tagesbildungsstätten weiter voranbringen? Was sind Ihre konkreten Ideen dazu?


SPD
Bei der Digitalisierung haben wir In dieser Legislaturperiode mit dem DigitalPakt Schule die Chancen-gleichheit und Teilhabe niedersächsischer Schülerinnen und Schüler mit insgesamt bisher rund 324 Mio. Euro gefördert. Außerdem haben wir den niedersächsischen Schulen mit der Niedersächsischen Bildungscloud (NBC) eine sehr gute Plattform zur Verfügung gestellt. Zudem haben wir begonnen, In-formatik als Pflichtfach einzuführen. Leider haben wir es als Koalition nicht geschafft, alle Schulen zügig ans Breitband anzuschließen – das hätten wir uns als SPD gewünscht. Wir werden, um weiterhin Verbesserungen auf dem Gebiet zu realisieren, nach der Wahl alle Schülerinnen und Schüler mit ei-nem kostenlosen Endgerät ausstatten. Daneben werden wir die Einführung des Pflichtfachs Informatik weiter vorantreiben, die Bildungscloud mit noch mehr digitalem Content ausstatten und so einen weite-ren wichtigen Schritt in Richtung digitaler Lernmittelfreiheit vornehmen. Außerdem werden wir die Schulen weiter bei der Ausstattung unterstützen und den Digitalpakt 2.0 auf den Weg bringen.


CDU
Die CDU setzt sich für einen Digitalpakt 3.0 ein, um an allen Schulen in Niedersachsen Hard- und Software erneuern zu können, und die Mittel einfach und unbürokratisch für die Kommunen zugäng-lich zu machen. Gemeinsam mit der „Landesinitiative n-21: Schulen in Niedersachsen online“ werden wir eine digitale Landesträgerschaft für eine erfolgreiche und gleichwertige Umsetzung der Digita-lisierung an allen Schulen in Niedersachsen einführen. Wir werden die Niedersächsische Bildungs-Cloud weiterentwickeln sowie einen Software- und App-Lizenz-Service sowie kostenlose, verpflichtende Fortbildungen einführen. Wir werden außerdem die Ausstattung der Lehrkräfte mit ei-genen digitalen Endgeräten sowie den Zugang zu qualitätsgesicherten digital verfügbaren Lernmit-teln und Lehrwerken sicherstellen. Wir werden mit dem Niedersächsischen Landesinstitut für schu-lische Qualitätsentwicklung (NLQ) eine professionelle, flächendeckende Beratungsstruktur für Schulen aufbauen und einen Bildungsbeirat initiieren, in dem Lehrkräfte mit praktischer Erfahrung, Expertinnen und Experten für digitale Bildungstechnologien, Vertreterinnen und Vertreter der Schulträger und die einschlägige Bildungswissenschaft zusammenarbeiten. Digitale Endgeräte wie Tablets und Laptops werden wir als Lernmittel anerkennen. Diese sollen dann kostengünstig an alle Schülerinnen und Schüler verliehen werden. Zudem sollen künftig E-Books und Lern-Apps das klas-sische Schulbuch ergänzen.


Bündnis 90 / Die Grünen
Ja, wir wollen die Digitalisierung auch an den Schulen und Tagesbildungsstä:en voranbringen.
Digitalisierung darf dabei jedoch kein Selbstzweck sein, sondern sie soll dazu beitragen, Unterricht in Teilen leichter, abwechslungsreicher und a:rak'ver zu gestalten. Deshalb soll die Digitalisierung in
den Schulen pädagogisch eingebe:et und zielgenau angewendet werden.


FDP
Wir Freie Demokraten wollen unsere Bildungseinrichtungen mit einer Digitalisierungsoffensive stärken. Mit einem Antrag und unseren Anfragen haben wir uns im Landtag dafür stark gemacht, dass auch Ta-gesbildungsstätten bei der Digitalisierung nicht vergessen werden. Besonders für Kinder mit Lernschwierigkeiten sehen wir in digitalen Hilfsmitten bisher viel zu oft ungenutzte Lernchancen, dass die Landes-regierung diese Kinder und Jugendlichen nicht gleichberechtigt am Di-gitalpakt beteiligen wollte, ist für uns unverständlich. Wer unsere Kin-der auf die Zukunft vorbereiten will, der muss das auch mit den techni-schen Möglichkeiten der Gegenwart umsetzen können. Das Leben in einer digitalisierten Welt wird künftig eine der Schlüsselkompetenzen darstellen. Der Digitalpakt 2.0 des Bundes bietet die Chance, dass Nie-dersachsens Schulen sowie Schülerinnen und Schüler mit moderner digitaler Infrastruktur ausgestattet werden. Wir wollen die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte für den Einsatz von digitalen Medien ausbauen und praxisorientierter gestalten. Wir wollen die Schulen bei der Umsetzung ihrer Medienbildungskonzepte sowohl im technischen als auch im pädagogischen Bereich unterstützen. Hierzu werden wir spezielle Digitalpädagoginnen und -pädagogen nach estnischem Vor-bild und Systemadministratorinnen und -administratoren zur Entlas-tung der Lehrkräfte einsetzen. Wir werden die digitale Infrastruktur so ertüchtigen, dass alle Anwendungen, inklusive der Verwaltungsan-wendungen in Schule webbasiert und unabhängig vom Endgerät funktionieren. Unser Ziel ist hier eine digitale Plattform, die Schulen möglichst kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Digitale Endgeräte sind als Lernmittel anzuerkennen und für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Wir erkennen an, dass in Zeiten der Pandemie an einigen Schulen Konzepte entwickelt wurden, wie moderner, digitaler Unterricht gestaltet werden kann. Diese Konzepte werden wir aufgreifen und sichern zu, besonders innovative Schulen mit dem nötigen Freiraum bei der Ausgestaltung der digitalen Lernumgebung auszustatten.


Frage 3:
Wie werden die Rechte auf Mitsprache und Beteiligung der Eltern von Kindern mit Behinderung z.B. bei Wahl der Schule oder in der Bedarfsermittlung sichergestellt und gestärkt?


SPD
Die Rechte auf Mitsprache der Eltern von Kindern mit Behinderung werden wir stärken. Wir wollen die soziale Teilhabe aller Kinder, ganz unabhängig von ihren Möglichkeiten und Voraussetzungen. Es ist eines unserer Kernanliegen im Bildungsbereich, allen Kindern und Jugendlichen die bestmöglichen Chancen auf ihrem Bildungsweg zu bieten.
Nach Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist die Pflege und Er-ziehung der Kinder das Recht ihrer Eltern. In Artikel 7 Absatz 2 des Grundgesetzes ist wiederum festgelegt, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Aus den sich durch das Grundgesetz verbrieften Rechten und Pflichten der Eltern einerseits und der Schule andererseits ergibt sich selbstverständlich ein Spannungsverhältnis.
Diese gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule, welche die Bildung der einen Persön-lichkeit des Kindes zum Ziel hat, lässt sich nicht in einzelne Kompetenzen zerlegen, sondern ist in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen. Eltern und Schule verstehen sich mithin als Partner im Bildungsprozess. Für den partnerschaftlichen Umgang miteinander sieht das Nie-dersächsische Schulgesetz (NSchG) verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten der Erziehungsberechtigten vor.

Die Erziehungsberechtigten werden durch die Lehrkräfte über die Entwicklung ihres Kindes in der Schule, über sein Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über Lernerfolge und Lernschwierigkeiten an Elternsprechtagen oder in Einzelgesprächen unterrichtet. Auf Informationsveranstaltungen und El-ternabenden erhalten die Erziehungsberechtigten Informationen über die Grundsätze der schulischen Erziehung und über Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts. Erziehungsberechtigte haben auch die Möglichkeit in Absprache mit den jeweiligen Lehrkräften in einzelnen Unterrichtsstunden zu hospitieren.
Ebenso werden die Erziehungsberechtigten an den schulischen Belangen und Entscheidungsprozes-sen der einzelnen Schule über die kollektive Elternvertretung (Klassenelternschaften, Schulelternrat) und die Vertretung in den schulischen Gremien (Schulvorstand, Konferenzen, Ausschüsse) beteiligt. Die kollektiven Mitwirkungsrechte werden durch gewählte Elternvertreterinnen und -vertreter auf ver-schiedenen Ebenen (Schule, Gemeinde, Kreis, Land) wahrgenommen. Durch eine Verknüpfung der verschiedenen Ebenen der Elternvertretungen wird sichergestellt, dass die Erfahrungen, Wünsche, Sorgen, Nöte und Vorschläge der Erziehungsberechtigten in der Schule nicht unbeachtet bleiben, son-dern schließlich beim Landeselternrat in einem Gremium zusammenfließen, das aufgrund seiner Mitwirkungsmöglichkeiten in der Lage ist, die Anregungen aufzugreifen und sich für ihre Realisierung auf Landesebene einzusetzen.

Bei der Wahl der weiterführenden Schule sollten sich die Erziehungsberechtigten immer am Wohl der Schülerin oder des Schülers orientieren. Die Fähigkeiten, Interessen, Eigenschaften, das Arbeits- und Sozialverhalten und insbesondere die schulische Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers sollten berücksichtigt werden.

Auch bei verständlicher Sorge um die Zukunft des Kindes sollten die Erziehungsberechtigten die Wahl so treffen, dass das Kind gute Chancen auf Erfolgserlebnisse hat und seine Lernfreude und Lernmoti-vation erhalten bleiben. Das niedersächsische Schulsystem ist durchlässig, so dass in jeder weiterführenden Schulform im Sekundarbereich I mit Ausnahme der Förderschule im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung alle Abschlüsse einschließlich des Erweiterten Sekundarabschlusses I (Berechtigung zum Wechsel in die Sekundarstufe II des Gymnasiums) erworben werden können.


CDU
Die Wahlfreiheit der Eltern und das Kindeswohl stehen bei uns an erster Stelle. Daher stehen wir zur inklusiven Schule, aber genauso auch zu unseren Förderschulen. Denn wir wollen die beste, indivi-duelle Förderung für alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen weiter gewährleisten und die Wahlfreiheit der Eltern erhalten. Unser Ziel ist es daher, alle Förderschulen zu erhalten und zu inklu-siven Kompetenzzentren weiterzuentwickeln, die die Inklusion an benachbarten anderen Schulfor-men unterstützen und so ein gutes Miteinander aller Schulformen gewährleisten. Eine CDU-geführte Landesregierung wird die Förderschulen „Lernen“ und „Sprache“ weiterführen, sie als re-guläre Schulformen mit Bestandsschutz im Niedersächsischen Schulgesetz absichern sowie Neu-gründungen zulassen. Leider sind einige politische Mitbewerber einer gänzlich anderen Meinung und wollen die Förderschulen abwickeln. Das ist mit der CDU nicht zu machen.


Bündnis 90 / Die Grünen
Wir sehen die Eltern als wichtige Anwälte für die Rechte ihrer Kinder und insbesondere für die
Verwirklichung von deren Anspruch auf Inklusion an. Deshalb sehen wir es als großen Erfolg an, dass Kinder nicht mehr gegen den Willen der Eltern auf eine Förderschule überwiesen werden können. Diese Rechte wollen wir sicherstellen und stärken.


FDP
Inklusion bedeutet für uns Freie Demokraten, dass jede Schülerin und jeder Schüler die Unterstützung erhält, die der einzelne junge Mensch für die individuellen Bildungschancen benötigt. Dafür wollen wir Gelin-gensbedingungen definieren, die für eine erfolgreiche individuelle Beschulung notwendig sind. Für uns spielt es keine Rolle, ob die Eltern sich im Falle eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs für ei-ne inklusive Beschulung oder die Beschulung an einer Förderschule entscheiden. Wir werden diese Angebote nicht gegeneinander aus-spielen, sondern Eltern die Möglichkeit geben, sich nach fachlicher Be-ratung für die beste Lernumgebung für ihr Kind entscheiden zu kön-nen. Wir werden die verbliebenen Förderschulen Lernen erhalten, so lange wie Eltern diese Schulform wählen. Dem insgesamt gestiegenen Bedarf an Sonderpädagogen werden wir Rechnung tragen und die Ausbildung auch in diesem Bereich auf den tatsächlichen Bedarf hin anpassen. Wir werden landesweite Qualitätsstandards für die Schul-begleitung etablieren.


Frage 4:
Welche Vorstellungen haben Sie zur Umsetzung einer Inklusiven Kinder und Jugendhilfe in Niedersachsen? Wie wollen Sie diesen Prozess auf Landesebene unterstützen und konkret voranbringen?

SPD
Ferner werden wir die Kinderrechte und Jugendhilfe in Niedersachsen weiter stärken. Kinder sind Träger aller Grundrechte und gleichzeitig besonders schutzbedürftig. Beteiligungsrechte für Kinder und die Beachtung des Kindeswohls gemäß der Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen (UN) werden wir auf allen Ebenen verbessern. Hierfür unterstützen wir den Aufbau von Kinderinteressenvertretun-gen auf Landes- und kommunaler Ebene sowie die Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen insbesondere in öffentlichen Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Verankerung von Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche in allen Landesverfassungen sowie Gemeindeordnungen bzw. Kommunalverfassungen treiben wir voran.


CDU
Zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe wollen wir alle Zuständigkeiten von der früh-kindlichen Bildung bis zur Jugendhilfe in einem Ministerium für Kinder und Jugend bündeln. Alle notwendigen Gesetzesgrundlagen werden wir vereinheitlichen, sodass am Ende umfassende Kon-zepte zu Kindesentwicklung und mehr Kinderschutz in der Praxis entstehen.


Bündnis 90 / Die Grünen
Wir wollen die Inklusion auch in der Kinder- und Jugendhilfe weiter voranbringen. Dazu soll
insbesondere in den Kindertagesstä:en die Inklusion gestärkt werden. Wir wollen erreichen, dass in
jeder Kitagruppe eine heilpädagogische Exper'se vorhanden ist. Dazu soll die Aus- und Fortbildung
ausgebaut werden.


FDP
Dass mit dem Bundesteilhabegesetz die Anrechnung von Einkommen und Vermögen deutlich verbessert und auch mit dem Angehörigenent-lastungsgesetz wirksame Entlastungen erreicht wurden, können nur erste Schritte sein. Gerade die Eltern von schwerstmehrfachbehinder-ten Kindern müssen zukünftig besser unterstützt werden durch trans-parente und unbürokratische Bewilligungen von Leistungen. Eine Ei-genbeteiligung kann in vielen Fällen unbillige Härten mit sich bringen, die überprüft werden müssen. Dafür wollen wir uns aus Niedersachsen heraus einsetzen.

Thema 2: Ausbildung und Fachkräftegewinnung

Frage 1: Wie planen Sie, dass Heilerziehungspflege-Schüler*innen in Zukunft nicht mehr
Schulgeld bezahlen müssen?

SPD
Um dem Fachkräftemangel im Bereich der sozialen Berufe entgegenzuwirken, bedarf es der weiteren Aufwertung dieses Berufsfeldes. Zu wenige Erzieherinnen und Erzieher bedeuten eine Verknappung der Betreuungskapazitäten. Zu wenige Pflegekräfte bedeuten eine schlechte Versorgung im Gesundheitswesen und im Pflegesystem. Wir legen deshalb ein Programm „Zukunft Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufe“ auf. Unser Ziel ist es, die Ausbildungsquote in allen sozialen Berufen zu erhöhen und die Rahmenbedingungen im Job zu verbessern. Zum Programm zählt auch die vollständige Umsetzung der Schulgeldfreiheit in allen sozialen Berufsfeldern, also auch in der Heilerziehungspflege.
(Fortsetzung bei Antwort 2)

CDU
Wir werden die Schulgeldfreiheit in den Ausbildungsgängen der Heilerziehungspflege (HEP)
sowie in allen Gesundheits- und Pflegeberufen vorantreiben und zügig umsetzen.

Bündnis 90/Die Grünen
Wir haben in den letzten Jahren immer wieder gefordert, dass das Schulgeld in der Heilerziehungspflegeausbildung abgeschafft werden muss. Dafür muss das Land 4 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung stellen.

FDP
Schon in den vergangenen Jahren haben wir uns aktiv für die Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsfachberufe eingesetzt. Wir stehen daher selbstverständlich auch zur Schulgeldfreiheit für Auszubildende in der Heilerziehungspflege. Das aktuell von den Schülerinnen und Schülern zu tragende Schulgeld schafft auf vielen Ebenen eine Ungerechtigkeit im Bildungssystem und damit eine für uns politisch untragbare Situation. Um dies zu ändern, wollen wir, dass das Land die Kosten übernimmt. Die Fraktion der Freien Demokraten im Landtag hat zum Landeshaushalt 2022/23 einen Änderungsantrag gestellt, der einen Betrag von mindestens 300.000 Euro für aufwachsende Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege vorgesehen hatte.


2. Mit welchen Maßnahmen planen Sie, dem Fachkräftemangel im sozialen Bereich ent-
gegenzuwirken? Wie sollen beispielsweise junge Menschen zukünftig auf die Berufe auf-
merksam gemacht und wie soll langfristiges Interesse für den Bereich geweckt werden?

SPD
Ferner umfasst es (Anmerkung der Redaktion: Das Programm, siehe Antwort 1) die Schaffung von mehr Teilzeitarbeitsplätzen in Medizin, Pflege und Sozialarbeit, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Wir fördern mit diesem Programm den Ausbau der Plätze für ein duales Studium „Soziale Arbeit“ an staatlichen Hochschulen sowie finanzielle Unterstützungsleistungen für Studierende, um auch ein Studium an privaten Hochschulen zu ermöglichen.
(Fortsetzung bei Antwort 3)

CDU
Die kommenden Jahre werden den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen stellen. Die
geburtenstarken Jahrgänge werden in Rente gehen und eine Lücke auf dem Arbeitsmarkt
hinterlassen. Die Fachkräftegewinnung stellt viele Unternehmen bereits heute vor große Herausforderungen und wir werden diese nicht ohne eine gezielte Anwerbung von Fachkräften im Ausland bewältigen. Dies gilt insbesondere für den sozialen Bereich. Daher werden wir eine gesteuerte qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften schaffen, um dem Fachkräftemangel in Niedersachsen entgegenzuwirken. Die Chancen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes des Bundes wollen wir dabei konsequent nutzen und ein niedersächsisches Programm zur Gewinnung von Fachkräften auflegen, mit dem wir in den nächsten fünf Jahren 5.000 zusätzliche Pflegekräfte für Niedersachsen gewinnen wollen.

Bündnis 90/Die Grünen
Für viele junge Menschen spielen gute Arbeitsbedingungen, eine angemessene Bezahlung
und Karriereoptionen eine wichtige Rolle bei der Berufswahl. Damit die sozialen Berufe attraktiver werden, setzen wir uns deshalb für gute Personalschlüssel, Tarifanbindung, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie für attraktive Fortbildungen und Studiengänge ein.

FDP
Wir Freie Demokraten fordern bessere Arbeitsbedingungen im sozialen Bereich allgemein und für Therapie und Pflege im Besonderen. Darum wollen wir von der Bildung über eine bedarfsgerechte Personalbemessung bis hin zu mehr Karrierechancen dafür sorgen, dass der Beruf wieder attraktiver wird. Nur so können wir den Personalmangel an seinem Ursprung angreifen und mehr Personal in die Versorgung bringen. Der bürokratische Aufwand muss drastisch reduziert werden, sodass mehr Zeit für die Menschen frei wird. Wir geben wieder Zeit und Raum für ihre Arbeit! Darüber hinaus wollen wir auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und setzen uns für eine schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ein. Hierfür soll das Land Niedersachsen ein eigenes Kompetenzzentrum einrichten, das die Formalitäten der Anerkennung zeitnah bearbeitet.


3. Wie planen Sie, Ausbildungen im sozialen Bereich attraktiver und qualitativ hochwer-
tiger weiterzuentwickeln?

SPD
Teil des Programms (siehe oben, Anmerkung der Redaktion) wird auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen des Freiwilligen Sozialen Jahrs sein, um mehr Fachkräfte für soziale Berufe gewinnen. Dazu sorgen wir für landeseinheitliche Qualitätsstandards für Träger von Freiwilligendiensten, setzen das Recht auf Freiwilligendienst um und schaffen weitere Anreize – wie beispielsweise kostenlose Jobtickets.

CDU
Durch das frühzeitige Angebot der Berufsorientierung wollen wir das Interesse bei den Schülerinnen und Schülern wecken, sich mit ihrem späteren Berufsweg auseinanderzusetzen. Wir unterstützen die frühestmögliche Umsetzung einer Berufsorientierung, damit die Schülerinnen und Schüler bereits in der Regelschule dieses wichtige Thema zum Gegenstand im Unterricht haben und die Vielfältigkeit unseres Berufs- und Bildungssystems kennenlernen können. Durch bessere und gezieltere Informationen wollen wir gerade auch die duale Ausbildung stärken. Daher werden wir die Ausbildung in der Pflege attraktiver gestalten, indem wir diesen Bereich reformieren und dualisieren sowie unsere Auszubildenden besser unterstützen. Zudem werden wir stärker für die Pflegeberufe werben und einen niedersächsischen Pflegebeauftragten ins Leben rufen.

Bündnis 90/Die Grünen
Wir streben auch im sozialen Bereich das Modell der dualen Ausbildung an, die die Theorie
und Praxis ideal miteinander verbindet. Auch eine Ausbildungsvergütung halten wir für sinnvoll. Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass Auszubildende künftig mit einem landesweiten 365-Euro-Ticket in Bussen und Bahnen mobil sein können.

FDP
Wir wollen die berufliche Bildung in Niedersachsen insgesamt stärken. Daher ist es eine unserer Kernforderungen, eine exzellente Berufsausbildung zu ermöglichen.
Mit einer Digitalisierungsoffensive werden wir die Möglichkeit schaffen, dass die berufsbil-
denden Schulen mit der Wirtschaft mithalten können und die jungen Menschen zeitgemäß
ausgebildet werden. Dazu gehört aber auch eine Überarbeitung der Lehrerstundenzuwei-
sung, die es berufsbildenden Schulen in der Fläche ermöglicht, weiterhin ein breites Spekt-
rum von Ausbildungsberufen anzubieten. Wird der Ausbildungszweig an der örtlichen be-
rufsbildenden Schule gestrichen, brechen in der Folge oftmals die Ausbildungsplätze weg
und damit der Nachwuchs für die Firmen.
Wir werden den berufsbildenden Schulen darüber hinaus die Freiheiten einräumen, noch
enger mit der lokalen Wirtschaft zusammenzuarbeiten und sich flexibel den Bedürfnissen
der Ausbildungsbetriebe anpassen zu können. Schwerpunkt bleibt die duale Berufsausbil-
dung. Wir wollen mit dem Einsatz von Einstiegs-Coaches als Vermittler zwischen Ausbil-
dungsbetrieb, Auszubildendem und Schule die Perspektive von jungen Menschen in
schwierigen Lebensumständen verbessern, damit sie einen Ausbildungsplatz finden und die
Ausbildung erfolgreich absolvieren können. Dort, wo besondere Probleme bestehen, wollen
wir diese auch aktiv angehen. Ein Beispiel hierfür ist die bereits erwähnte Schulgeldfreiheit.
Dass die Wahl der Ausbildung von dem finanziellen Hintergrund des Auszubildenden und
nicht von Eignung und Interesse abhängt, ist für uns nicht zu akzeptieren. In Zeiten von
Fachkräftemangel darf es sich Niedersachsen nicht leisten, potenzielle Auszubildende zur
Heilerziehungspflege durch eine kostenintensive Ausbildung abzuschrecken. Wir Freie De-
mokraten setzen uns für die Schulgeldfreiheit aller Jahrgänge in der schulischen Ausbildung
der Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Physiotherapie genauso wie für die zur Heiler-
ziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger ein.


Thema 3: Barrierefreiheit

Frage 1: Wie wollen Sie sicherstellen, dass in allen Anträgen und offiziellen Informationen
Leichte Sprache verwendet wird? Setzen Sie sich für einen Übersetzerbutton für alle of-
fiziellen Informationen ein? Wie wollen Sie Barrierefreiheit auch in digitalisierten An-
tragsverfahren umsetzen?

SPD
Wir werden (...) den digitalen Wandel sozial, inklusiv und nachhaltig gestalten. Deshalb soll die digitale Bar-
rierefreiheit bei allen Digitalisierungsprojekten ein Kriterium sein. Wir schaffen Ansprechpartner, die Bürgerinnen und Bürger bei der Überwindung digitaler Hindernisse zur Seite stehen. Insbesondere älteren Menschen werden wir zusätzlich
digitale Teilhabe durch ehrenamtliche Digital-Botschafter erleichtern, die wir durch Qualifizie-
rungsangebote unterstützen. Gleichzeitig werden wir dafür sorgen, dass niemand durch die
Digitalisierung abgehängt wird. Dazu gehören kostenlose Bildungsangebote insbesondere zur
IT-Sicherheit, aber auch ein klares Bekenntnis gegen einen Digitalzwang.
(Fortsetzung bei Frage 2)

CDU
Die bundesweite Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sieht die Digitalisierung wesentlicher Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 vor. Das Land Niedersachsen ist mit dem Sozialministerium für das Teilprojekt Digitalisierung im Themenfeld Gesundheit zuständig. Fürimmerhin 16 relevante Leistungen werden hier der digitale Antragsprozess sowie die notwendige technische Infrastruktur entwickelt. Das schließt die Prüfung von technischen Lösungen ein, wie Barrierefreiheit in digitalisierten Antragsverfahren gewährleistet werden kann. In Re-
gierungsverantwortung werden wir uns dafür einsetzen, dass der aktuell ins Stocken geratene
Prozess wieder an Fahrt gewinnt.

Bündnis 90/Die Grünen
Das Land hat im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) bereits 2016 die rechtlichen Rahmenbedingungen für Barrierefreiheit im digitalen Raum geschaffen. Ob diese Regelungen tatsächlich Barrieren abgebaut haben und wo ggf. noch Handlungsbedarf besteht, sollte nun überprüft werden. Die Ergebnisse der
Überprüfung sollten gemeinsam mit den Behindertenverbänden bewertet werden. Wie Barri-
erefreiheit und insbesondere die Verwendung Leichter Sprache technisch umgesetzt werden,
bleibt den einzelnen Stellen überlassen. Der Übersetzerbutton ist aber aus unserer Sicht eine
sinnvolle Methode. Im Rahmen der Digitalisierung ist es uns wichtig, Menschen mit Behinde-
rungen zu beteiligen und ihre Expertise zu berücksichtigen.
Barrierefreiheit aus der Sicht von nicht-behinderten Menschen führt erfahrungsgemäß nicht
immer zum Erfolg.

FDP
Wir Freie Demokraten wollen die Angebote in leichter Sprache
kontinuierlich ausbauen und werden uns im Landtag für dieses
Ziel einsetzen. Dabei ist der Übersetzerbutton für uns ein gutes
Hilfsinstrument, das wir unterstützen. Wir selber wenden natürlich auch leichte Sprache an.
Unser Wahlprogramm in leichter Sprache ist unter Wahlpro-gramm-Einfache-Sprache_0.pdf
(fdp-nds.de) erhältlich.


Frage 2: Wie planen Sie, umfassende Barrierefreiheit voranzubringen, damit Teilhabe im Sozi-
alraum für alle Menschen gelingt?

SPD
Auszug:
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes haben wir
die Teilhabe von Menschen mit Behinderung nachhaltig gestärkt und verbessert. Im Rahmen
des Gesetzgebungsverfahrens sind insbesondere die Vorschläge und Wünsche der Behinder-
tenverbände weitgehend berücksichtigt worden. Das Gesetz wird vor allem für mehr Barrierefreiheit sorgen und mögliche Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung weiter abbauen. Menschen mit Behinderung sollen in der Mitte unserer Gesellschaft selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können. Das Land Nieder-
sachsen wird ein Landeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit errichten, das Behörden, aber
auch weitere Akteure, wie die Wirtschaft, in Fragen der Barrierefreiheit beraten und unterstüt-
zen soll. Eine wichtige Neuerung ist auch die Verpflichtung für öffentliche Stellen, barrierefrei
zu bauen.
(...)
Wichtig ist zudem, Nicht-Betroffene stärker für Inklusion zu sensibilisieren, damit die Belange
von Menschen mit Behinderung bei der Planung und Umsetzung von Vorhaben im öffentlichen
Raum konsequent mitgedacht werden. Von Landesseite müssen zudem verstärkte Anstren-
gungen unternommen werden, um auch von der Privatwirtschaft endlich mehr Barrierefreiheit
einzufordern.
(...)
Für die Fortschreibung der Inklusionspläne in Niedersachsen sind neben den Verbänden auch
Betroffene selbst zwingend in den Prozess mit einzubeziehen. Auf dem Weg zur Inklusion
setzen wir auch auf die Bereitstellung notwendiger Unterstützungsangebote – wie Gebärden-
sprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher oder Assistenzleistungen. Darüber
hinaus werden wir die Sozialraumorientierung in allen Angeboten der Eingliederungshilfe im-
plementieren und ambulante sowie mobile Angebote unterstützen und diese fördern.
(Fortsetzung bei Antwort 3)

CDU
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf eine barrierefreie Gestaltung ihrer Umwelt,
damit sie am alltäglichen Leben in allen Bereichen ganz selbstverständlich teilhaben und sich
einbringen können. Wir wollen erreichen, dass Menschen mit Einschränkungen, ältere Men-
schen oder zeitweise Erkrankte das tun können, was für alle selbstverständlich ist: Den ÖPNV
nutzen, einen Geldautomaten aufsuchen oder die Nachrichtensendung verfolgen. In das wei-
terentwickelte Behindertengleichstellungsgesetz haben wir eine Regelung für ein Kompetenz-
zentrum Barrierefreiheit aufgenommen, dass sich um diese Fragen kümmert. Mobilität ist in
der heutigen Gesellschaft auch für Menschen mit Behinderung ein unverzichtbares Gut. Aus
diesem Grund ist eine barrierefreie Infrastruktur unverzichtbarer Bestandteil einer inklusiven
Gesellschaft.

Bündnis 90/Die Grünen
Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz sieht auch vor, dass das Land ein Kompetenzzentrum Barrierefreiheit einrichtet. Das Kompetenzzentrum soll zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für alle Fragen der Barrierefreiheit sein und berät auch privaten Ein-
richtungen, für die es bisher keine gesetzlichen Verpflichtungen gibt. Wir setzen uns dafür ein,
dass das Kompetenzzentrum gut ausgestattet wird und ausreichend Personal zur Verfügung
hat, um alle Beratungsanfragen umfassend zu beantworten.

FDP
Viele Menschen denken, dass Inklusion und Barrierefreiheit ein Thema ist, dass sie nicht betrifft. Das ist ein Irrglaube. Von Inklusion und Barrierefreiheit profitieren Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kindern, ältere Menschen und letztlich wir alle, denn Einschränkungen der Mobilität oder in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erfährt zeitweise jede und jeder Einzelne. Hier ist gesellschaftliches Umdenken und Verinnerlichung des Inklusionsgedankens wichtig. Eine freie Gesellschaft ist inklusiv. Dafür muss sie auch barrierefrei sein und zwar in allen Bereichen. Wir Freie Demokraten wollen Niedersachsen barrierefrei machen – im ÖPNV und im Schienenverkehr, in öf-
fentlichen Gebäuden und bei privaten Dienstleistern, die ihre Leistungen der Allgemeinheit
anbieten. Wir setzen auf moderne Instrumente selbstbestimmter Inklusion, vom Assistenz-
hund über digitale und technische Hilfsmittel bis hin zum einfachen persönlichen Budget zur
Bündelung staatlicher Leistungen. Niedersachsen muss die UN-Behindertenrechtskonvention
beispielgebend umsetzen.

Frage 3: Wie stellen Sie sich eine umfassende Hilfe vor, bei der unter Berücksichtigung des
Datenschutzes ein Antrag für alle vom Staat vorgesehen Teilhabeleistungen ausreicht?
Werden Sie sich dafür einsetzen, Antragsverfahren miteinander zu kombinieren, dadurch
zu vereinfachen und so einen barrierefreien Zugang zu Informationen zu gewährleisten?


SPD
Siehe oben, Anmerkung der Redaktion.

CDU
S. Antwort auf Frage 2. Alle Verwaltungsverfahren – nicht nur die für Teilhabeleistungen - müs-
sen so ausgestaltet werden, dass Informationen, über die staatliche Stellen bereits verfü-
gen, von den Bürgerinnen und Bürgern nicht immer wieder aufs Neue übermittelt werden müs-
sen, sondern nur das abgefragt wird, was noch nicht bekannt ist. Dafür setzen wir uns ein.

Bündnis 90/Die Grünen
Wir setzen uns für eine zunehmende Digitalisierung von Ver-
waltungsdienstleistungen ein. Dadurch kann einerseits die Arbeitsbelastung der Verwaltung
reduziert werden, andererseits werden insbesondere Anträge auf Leistungen auch für Bür-
ger*innen deutlich einfacher, wenn sie digital angeleitet gestellt werden können. Perspekti-
visch bietet die Digitalisierung auch die Möglichkeit, Leistungen zusammenzufassen und die
Beantragung dadurch noch weiter zu vereinfachen. Das unterstützen wir ausdrücklich.

FDP
(Siehe nächste Frage, Anmerkung der Redaktion)


Frage 4: Welche Schritte planen Sie, um Barrierefreiheit auch im digitalen Raum voranzubrin-
gen?


SPD
Siehe oben, Anmerkung der Redaktion.

CDU
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt in Deutschland die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest. Das Gesetz muss bis Juni 2025 umgesetzt werden – ab diesem Zeitpunkt müssen die im
BFSG aufgeführten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu gehören beispielsweise Smartphones und Smart-TV, Bank- und Fahrkartenautomaten, E-Books sowie Online-Shops.

Bündnis 90/Die Grünen
Wir wollen die Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz evaluieren und gemeinsam mit den Behindertenverbänden nachbessern. Bisher gelten die Regelungen nur für öffentliche Stellen, nicht aber für privaten Einrichtungen (z.B. Geschäfte oder Restaurants). Da hier eine
Regelung auf Landesebene nicht zielführend ist, setzen wir uns für entsprechende Vorgaben auch für privaten Einrichtungen auf Bundesebene ein.

FDP
Die letzten beiden Spiegelstriche in diesem Bereich werden gemeinsam beantwortet. Wir Freie Demokraten wollen Behördenkonsequent zu One-Stop-Shops ausbauen. Daten werden einmalig an die Verwaltung weitergegeben und dann an entsprechender Stelle verarbeitet. Zur Funktionsfähigkeit des Systems fordern wir einheitliche Standards. Damit lassen sich Prozesse der Verwaltung beschleunigen. Wir bauen Bürokratie ab und erleichtern das Gründen. Darüber hinaus kann ein One-Stop-Shop die Vernetzung und den Austausch mit privaten und öffentli- chen Akteuren vorantreiben. Alle Zugriffe auf die Daten werden über einen externen Kontroll- Server geloggt, und der behördenseitige Zugriff löst automatisch eine Benachrichtigung aus. Im Fall eines laufenden Verfahrens kann die Benachrichtigung auch nach Verfahrensabschluss erfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger haben auf Nachfrage ein Recht, den Grund für den Datenzugriff zu erfahren. Dabei ist es für uns selbstverständlich auch hier Barrierefreiheit mitzudenken. Die Nutzung digitaler Anwendungen darf weder an fehlender technischer Ausstattung noch an fehlenden Kenntnissen und Fähigkeiten scheitern. Bestehende rechtliche Anforderungen beispielsweise zur barrierefreien Gestaltung von Websites müssen daher konsequent umgesetzt werden.

Auch die Anwendung von Apps sollte barrierefrei möglich sein. Und insbesondere für das Arbeitsleben oder im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich einer Werkstätte muss die Weiterbildung mit digitalen Kompetenzen stärker zur Anwendung kommen. Wir sprechen uns zudem für ein Recht auf Digitale Teilhabe im SGB IX aus. Zur Teilhabe im digitalen Raum gehört für uns auch, die Inhalte in unterschiedlicher Weise bereit zu stellen. Unser Wahlprogramm ist daher - neben der einfachen Sprache - auch als Podcast erhältlich. Dieser wurde von der Sozialpolitischen Sprecherin der Freien Demokraten im Landtag, Frau Susanne Schütz, MdL, eingesprochenen. Sie können diesen Podcast beispielsweise unter https://podcasts.apple.com/us/podcast/tun-wir-mehr-als-n%C3%B6tig/id1639903972 oder Tun wir
mehr als nötig Podcast Download ~ Podcast von Susanne Schütz ~ podcast 3014131 abrufen. Der Podcast sollte aber auch mit dem Suchbegriff "Tun wir mehr als nötig" in den gängigen Podcast-Kanälen zu finden sein.

Thema 4: Soziale Teilhabe

Frage 1: Wie wollen Sie zukünftig Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben durch individuelle
Assistenz sicherstellen, egal wo Menschen wohnen?

SPD
Auszug:
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes haben wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderung nachhaltig gestärkt und verbessert. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sind insbesondere die Vorschläge und Wünsche der Behindertenverbände weitgehend berücksichtigt worden. (...) (siehe Informationsdienst 03-3, Anmerkung der Redaktion)
(Fortsetzung bei Frage 2)

CDU
In § 78 SGB IX werden die individuellen Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und ei-
genständigen Bewältigung des Alltages umfassend geregelt.

Bündnis 90/Die Grünen
Das Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz wollen wir planmäßig im nächsten Jahr evaluieren und prüfen, wie die Umstellung der Bedarfsplanung und die veränderten Zuständigkeiten sich ausgewirkt haben. Ziel ist es nach wie vor, dass alle Menschen mit Behinderungen die Leistungen erhalten, die sie für eine gleichberechtigte Teilhabe brauchen. Auch wollen wir mehr Menschen in der Heilerziehungspflege ausbilden, damit ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Dafür wollen wir im ersten Schritt das Schulgeld abschaffen.

FDP
Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt ihr Leben gestalten können und die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen erhalten. Dazu setzen wir
Freie Demokraten wie bereits erläutert (s.o.) auf moderne Instrumente selbstbestimmter Inklusion.


Frage 2: Menschen mit Beeinträchtigung haben bisher keine Mitbestimmungsrechte, wenn sie
in einer besonderen Wohnform leben. Werden Sie zukünftig Mitbestimmungsrechte im
Sinne der UN-BRK ermöglichen?

SPD
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist darüber hinaus ein dauerhafter Prozess, den wir auch in der kommenden Legislaturperiode weiter vorantreiben werden. Dazu gehört auch die Stärkung vom Mitbestimmungsrechten.
(Fortsetzung bei Frage 3)

CDU
Das in diesem Jahr novellierte Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz trägt
dem Partizipationsgedanken der UN-BRK Rechnung. So werden durch eine Vorgabe für die
Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen bei der Besetzung von Gremien, eine
Regelung über die Aufnahme von Verhandlungen über Zielvereinbarungen zur Herstellung
von Barrierefreiheit, die Gleichstellung des Niedersächsischen Inklusionsrats von Menschen
mit Behinderungen mit den Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderun-
gen und dem damit verbundenen Vorschlagsrecht für eine Mitgliedschaft im Landesbeirat für
Menschen mit Behinderungen die Mit-bestimmungsrechte gestärkt.

Bündnis 90/Die Grünen
Wir halten Mitbestimmung für behinderte Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft für
sehr wichtig – das gilt auch für besondere Wohnformen. Das Modellprojekt der Lebenshilfe
"Selbstbewusst - stark und entscheidend" finden wir deshalb sehr gut. Wenn die Gründung
von Beiräten, die Schulung der Bewohner*innen und spezielle Informationsmaterialen sich als
wirksame Instrumente für mehr Mitbestimmung erweisen, können sich auch Einrichtungen an-
derer Träger ein Beispiel daran nehmen.

FDP
Ja. Die Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskon- vention ist uns ein wichtiges Anliegen.


Frage 3: Sind Sie der Meinung, dass Interessenvertretungen von Menschen mit Beeinträchti-
gung in Landesrahmenvertragsverhandlungen stimmberechtigt sein sollen?

SPD
Auszug:
Überlegungen zur stimmberechtigten Teilnahme von In-
teressenvertretungen von Menschen mit Beeinträchtigung in Landesrahmenverhandlungen
sollten aus unserer Sicht zunächst in Gremien wie dem Landesbehindertenbeirat diskutiert
werden. Wenn dieser Vorschlag die einheitliche Position der Verbände darstellt, wird sich auch
der Landtag damit auseinandersetzen. Wir sind für Vorschläge dieser Gremien grundsätzlich
offen und werden auch in der kommenden Legislaturperiode wieder den engen Austausch mit
den Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung suchen und pflegen.

CDU
Die Lebenshilfe ist ein wichtiger Garant dafür, dass Menschen mit Beeinträchtigungen am
politischen Diskurs teilhaben können. Wir wollen die Interessenvertretungen und Verbände weiterhin eng in den Gesetzgebungsprozess einbinden. Unser politisches System kennt zahlreiche Möglichkeiten der Mitsprache und Interessenvertretung. Sowohl über Anhörungen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren als auch über die Parlamente besteht die Möglichkeit, Positionen vorzubringen und auf Besonderheiten hinzuweisen. Parlament und Regierung sind auf diesen Kontakt angewiesen, nicht nur um Probleme zu erkennen, sondern auch um gemeinsam mit der Bevölkerung sachgerechte Lösungen zu entwickeln. Deshalb setzen wir uns stets für eine breite
Beteiligung der Sachverständigen ein.

Bündnis 90/Die Grünen
Wir finden es wichtig, dass der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen an den Verhandlungen beteiligt ist. Ob ein Stimmrecht sinnvoll und möglich ist, wollen wir prüfen. Wichtig ist für uns aber vor allem, dass Menschen mit Behinderungen an Gesetzgebungsprozessen beteiligt und in Parlamenten vertreten sind. Denn dort werden die gesetzlichen Grundlagen für den Landesrahmenvertrag geschaffen.

FDP
Wir als Freie Demokraten wollen für mehr Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen an wichtigen Vorhaben auf Landesebene sorgen. Die Teilnahme an Lan-desrahmenvertragsverhandlungen ist allerdings Sache der Vertragspartner. Diesen steht es frei, die Interessenvertretungen von Menschen mit Beeinträchtigung im Vorfeld zu beteiligen

Thema 5: Teilhabe an Arbeit

Frage 1: Glauben Sie, dass Menschen, die jetzt in Werkstätten arbeiten, gut auf dem allgemei-
nen Arbeitsmarkt arbeiten können? Wie ist aus Ihrer Sicht die Situation des Landes Nie-
dersachsen als Arbeitgeber?

SPD
Mit dem Haushalt für die kommenden Jahre investiert das Land insgesamt 2,6 Milliarden Euro für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung – der mit Abstand größte Einzeletatposten. Wir werden uns dafür einsetzen, Barrierefreiheit in allen Bereichen umzusetzen und die Teilhabe weiter zu stärken. Letztere ermöglicht auch die Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt, diese gilt es zu fördern.

CDU
Unser Ziel ist ein inklusiver erster Arbeitsmarkt. Das Potenzial von Fachkräften mit Behinde-
rungen bleibt aber vielfach noch immer ungenutzt. Gemeinsam mit den Schwerbehinderten-
vertretungen wollen wir das betriebliche Eingliederungsmanagement stärken sowie Frühwarn-
systeme und effiziente Präventivmaßnahmen ausbauen. Wir wollen aber auch die Werkstätten
für Menschen mit Behinderung, die über große Expertise in der beruflichen Bildung und in der
Schaffung von geeigneten Arbeitsplätzen innerhalb und außerhalb von Werkstattstrukturen
verfügen, stärker fördern, um die Teilhabe von Menschen mit verschiedensten Unterstüt-
zungsbedarfen am Arbeitsleben deutlich zu stärken und insbesondere gemeinsam mit dem
Bund den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt weiter verbessern.

Bündnis 90/Die Grünen
Wir setzen uns für einen inklusiven Arbeitsmarkt ein, auf dem Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich zusammenarbeiten. Deshalb wollen wir z.B. Inklusionsbetriebe stärker fördern. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es noch immer sehr viele Hürden für Menschen mit Behinderungen. Das Land Niedersachsen sollte als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen, Barrieren abbauen und mehr Menschen mit Behinderungen beschäftigen.

FDP
Ja. Zur Stärkung der Teilhabe an Arbeit setzen wir auf innovative, praktikable und betriebsnahe Lösungen. Der Erfolg bei der Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt
ist stark abhängig von handelnden Personen und existierenden regionalen Netzwerken. Des-
halb wollen wir die Aufklärungsarbeit bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern intensivieren
und dabei die Fachberaterinnen und Fachberater Inklusion bei den Kammern noch stärker
einbinden. Wir wollen dabei auch das Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung verstärkt
nutzen und zudem die bestehenden Angebote für Arbeitsassistenzen erweitern. Wir wollen
die erfolgreiche Arbeit der Inklusions-unternehmen fortsetzen und die Arbeit der Werkstätten
(WfbM) weiterentwickeln. Werkstätten, die mit Unternehmen kooperieren und somit einen flie-
ßenden Übergang von der Werkstatt in den Arbeitsmarkt ermöglichen, haben für uns Modell-
charakter.


Frage 2: Schichtwechsel – haben Sie bei dem Aktionstag der BAG WAM schon mitgemacht?

SPD
Keine Angabe

CDU
Keine Angabe.

Bündnis 90/Die Grünen
Bisher war uns der Aktionstag nicht bekannt. Wir können uns gut vorstellen, in Zukunft daran teilzunehmen.

FDP
Leider konnten wir bisher nicht am Aktionstag Schichtwechsel teilnehmen.


Frage 3: Sehen Sie das Budget für Arbeit in Niedersachsen als Erfolgsmodell oder als Pleite?

SPD
(siehe oben, Anmerkung der Redaktion)

CDU
Das Budget für Arbeit hat die Erwartungen bislang nicht erfüllt. Firmen und Werkstätten haben
wenig Interesse, das Budget für Arbeit zu nutzen. Die Werkstätte verdient im bisherigen System an den bei ihr angestellten Menschen mit Beeinträchtigung, wenn diese etwa Briefe für Firmen frankierten. Und auch die Unternehmen profitieren, weil sie die Leistungen der Werkstätten billig in Anspruch nehmen können. Außerdem haben die Menschen in den Werkstätten bei einem Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt Nachteile bei der Rente. Denn schon nach 20 Jahren Werkstattbeschäftigung besteht ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung. Mit der Aufnahme einer Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt ist das dann nicht mehr der Fall.

Bündnis 90/Die Grünen
Das Budget für Arbeit ist ein sehr gutes Angebot, um Menschen mit Behinderungen bei
einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Leider nehmen es nur we-
nige Menschen in Anspruch. Wir wollen gerne mit den Behindertenverbänden darüber spre-
chen, warum das so ist und wie wir das Budget für Arbeit besser machen können.

FDP
Das Budget selber sehen wir als Erfolgsmodell. Die Umsetzung in Niedersachsen bleibt allerdings hinter den Möglichkeiten zurück. Wir Freie Demokraten wollen, dass das persönliche Budget für
Menschen mit Behinderungen durch Beratung breitere Anwendung findet.


Frage 4: Kennen Sie die Forderungen, die Menschen mit Beeinträchtigungen selbst dazu ha-
ben? Wie sollte sich das Land Niedersachsen aus Ihrer Sicht zu den diskutierten Lohn-
modellen positionieren?


SPD
(siehe oben, Anmerkung der Redaktion)

CDU
Schon seit einigen Jahren gibt es das Konzept der Außen-Arbeitsplätze für Werkstatt-Beschäf-
tigte. Solche Arbeitsplätze befinden sich zwar außerhalb der WFBM, die Beschäftigten bleiben
aber angestellt bei der WFBM. Beim Budget für Arbeit hingegen werden die Beschäftigten mit
einem normalen Arbeitsvertrag eingestellt. Sie sind damit vollständig in die Organisation des
Arbeitgebers integriert. Gemeinsam mit den Menschen in Niedersachsen wollen wir unser Land nach vorne bringen. Deshalb haben wir zunächst in einem ebenso intensiven wie interaktiven Prozess Ideen mit unseren Mitgliedern, mit Verbänden und den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen ausgetauscht. Dafür sind wir sehr dankbar. Am 9. Juli 2022 auf dem Landesparteitag in Lingen haben wir unser Regierungsprogramm abschließend beraten und beschlossen.
Nun freuen wir uns, dass wir allen Niedersächsinnen und Niedersachsen mit unserem Pro-
gramm ein zukunftsgewandtes und innovatives Angebot für die kommenden fünf Jahre ma-
chen können.

Bündnis 90/Die Grünen
Von Mindestlohn bis Basisgeld werden derzeit verschiedene Vorschläge diskutiert, um die Bezahlung von Menschen in Werkstätten zu verbessern. Für uns ist es wichtig, einerseits die Bezahlung zu verbessern und andererseits den besonderen Schutzstatus zu erhalten, den Menschen mit Behinderungen in Werkstätten haben.
Wir wollen deshalb das heutige Werkstattsystem zu einem System von Inklusionsunterneh-
men weiterentwickeln, in dem Menschen mit Behinderungen über die Inanspruchnahme von
bedarfsgerechten Nachteilsausgleichen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
mindestens auf Mindestlohnniveau ermöglicht wird. Arbeitnehmer*innen-Rechte wollen wir
dabei sicherstellen und den Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern. Die Werk-
stätten sollen dabei ihre Kompetenzen bei der Unterstützung ihrer extern arbeitenden Kli-
ent*innen, bei der Qualifizierung und der Anpassung von Arbeitsplätzen einbringen. Da das
Kriterium „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ in unseren Augen diskri-
minierend und teilweise willkürlich ist, wollen wir es abschaffen.

FDP
Das Budget kann auch aus unserer Sicht noch an verschiedenen Stellen verbessert werden. Gute Beispiele sind die Forderungen nach besseren Rahmenbedingungen im Budget für Arbeit wie die Aufhebung der Begrenzung auf max. 40 % d. Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass das Land sich für das Gelingen der Inklusion einsetzen sollte.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt Cookies und externe Komponenten, wie z.B.Matomo, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen