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Keine Rückschritte bei der Inklusion! Die Lebenshilfe Niedersachsen lehnt Gesetzesentwurf zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum in Gänze ab!

18. Feb 2020

Keine Rückschritte bei der Inklusion! Die Lebenshilfe Niedersachsen lehnt Gesetzesentwurf zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum in Gänze ab!
Keine Rückschritte bei der Inklusion! Die Lebenshilfe Niedersachsen lehnt Gesetzesentwurf zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum in Gänze ab!

Die Lebenshilfe Niedersachsen lehnt den Gesetzentwurf zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum ab und sieht darin einen Rückschritt bei der Inklusion. Das Foto zeigt von links nach rechts: die beiden Selbstvertreter*innen im Gesamtvorstand Frank Franke und Monika Blaszynski sowie den Landesvorsitzenden Franz Haverkamp.

Der Vorstand der Lebenshilfe Niedersachsen hat mit großem Unverständnis auf den von Umweltminister Olaf Lies vorgelegten Gesetzesentwurf zur Schaffung von Wohnraum reagiert. Für die Lebenshilfe ist unbestritten, dass dringend Initiativen ergriffen werden müssen, um mehr bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Die Situation ist nach Ansicht vom Landesvorsitzenden Franz Haverkamp in vielen Teilen Niedersachsens prekär und führe schon heute dazu, dass Menschen mit geringem Einkommen kaum bezahlbaren Wohnraum fänden.
„Dass nun ausgerechnet mit dem vorgelegten Entwurf die Lückenbebauung zu Lasten der Barrierefreiheit und damit zu Lasten von Menschen mit Beeinträchtigungen erleichtert werden soll, ist ein Schlag ins Gesicht für die Betroffenen“, so Haverkamp. Gerade Menschen mit Beeinträchtigungen fänden heute schon kaum bezahlbare und barrierefreie Wohnungen, um selbstständig außerhalb von Einrichtungen der Behindertenhilfe zu leben. Noch vor wenigen Monaten sei mit der Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung zusammen mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft, der Freien Wohlfahrt und der Politik ein Kompromiss gelungen, der endlich für mehr Barrierefreiheit bei Neubauten sorgt. Nach Überzeugung der Lebenshilfe ist zudem die Annahme schon falsch, dass durch vermeintlich höhere Kosten für Barrierefreiheit die Bautätigkeit erschwert werde.
Für Monika Blaszynski, Mitglied des Vorstands und Selbstvertreterin verstößt das Gesetz klar gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. „Die Regierung muss dieses Gesetz schnell zurückziehen. Wir werden uns diese Benachteiligung nicht gefallen lassen! Wenn nötig, werden wir unseren Protest gegen dieses Gesetz vor den Landtag bringen.“

Hintergrund: Das Niedersächsische Bau- und Umweltministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum (NESWoG) vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist, die Schaffung von Wohnraum befristet zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Das Gesetz sieht vor, dass bei einer Bebauung einer Baulücke mit einem Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen die Anforderung für Barrierefreiheit (§49 NBauO) für einen Zeitraum von 5 Jahren auszusetzen ist.



Die Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören dem Landesverband 113 Mitgliedsorganisationen an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teilstationären Eingliederungseinrichtungen haben sich in der Lebenshilfe Niedersachsen als ihrem Dach- und Fachverband zusammengeschlossen. Die Lebenshilfe ist Elternvereinigung, Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung. Der Selbsthilfegedanke hat dabei große Bedeutung. Über die Akademie für Rehaberufe bietet die Lebenshilfe Fortbildungen insbesondere für Fachkräfte, Menschen mit Beeinträchtigung und Angehörige an.


Mit Standorten in Hildesheim, Wildeshausen und Hannover ist die Lebenshilfe Niedersachsen Ausbilder in der Heilerziehungspflege in Niedersachsen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der Lebenshilfe hat ihren Sitz in Hannover.



Kontakt:
Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e. V.
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Tel.: 0511 . 909 257 00
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E-Mail: landesverband@lebenshilfe-nds.de
Ihr Ansprechpartner: Frank Steinsiek

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