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Landesweites Bündnis fordert Schulgeldfreiheit jetzt auch für Heilerziehungspfleger*innen im Landeshaushalt verankern

13. Dez 2021

Das Bündnis Heilerziehungspflege fordert, die Schulgeldfreiheit für Heilerziehungspfleger*innen jetzt im Landeshaushalt zu verankern. Mehr Informationen erhalten Sie nachfolgend und in der beigefügten pdf-Datei. Für Rückfragen sind wir gerne für Sie da.

Medienmitteilung des Bündnisses Heilerziehungspflege (HEP)

zur Beratung des Landeshaushaltes im Niedersächsischen Landtag

Schulgeldfreiheit jetzt auch für Heilerziehungspfleger*innen im Landeshaushalt verankern


In der Vorlage zum Doppelhaushalt 2022/2023 des Landes Niedersachsen, der in dieser Woche verabschiedet werden soll, fehlt die Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege. Dies kritisiert das Bündnis Heilerziehungspflege. Heilerziehungspfleger*innen sind die Fachkräfte für die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung. Die Heilerziehungspfleger*innen müssen in der Ausbildung immer noch Schulgeld zahlen, obwohl die Landes-regierung bereits im Koalitionsvertrag von 2017 versprochen hatte: „Ferner wollen wir sicherstellen, dass Schulgeldzahlungen einer Berufswahl nicht im Wege stehen.“

Doch genau das passiert in dieser Berufsgruppe. Viele der Heilerziehungspfleger*innen werden an Berufsfachschulen in freier Trägerschaft ausgebildet. Die Finanzhilfe des Landes für diese Schulen reicht nicht aus, um den Schulbetrieb zu finanzieren. Daher sind sie auf Schulgeld angewiesen. Für die meisten
sozialpflegerischen Berufe zahlt das Land inzwischen den Schulträgern, die auf die Erhebung von Schulgeld verzichten, einen Ersatz - aber immer noch nicht für die Ausbildung der Heilerziehungspfleger*innen. Wenn junge Menschen für ihre Ausbildung Schulgeld bezahlen müssen, macht das den Beruf automatisch unattraktiv. Laut einer Aufstellung des Kultusministeriums ging die Zahl der Auszubildenden in der Heilerziehungspflege im Zeitraum von 2016 bis 2020 um fast 25 Prozent zurück.

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind die Fachkräfte für Menschen mit Beeinträchtigung. Entscheiden sich weniger für diese Ausbildung, fehlen diese für die Verwirklichung des Teilhabeanspruchs von Menschen mit Beeinträchtigungen in Niedersachsen. Schon jetzt berichten Organisationen, dass sie personalintensivere Angebote nicht umsetzen können. Auch
Eltern und Menschen mit Beeinträchtigungen berichten der HEP, dass es immer schwieriger wird, Unterstützung zu erhalten.

Für das Bündnis HEP ist daher eine Schulgeldfreiheit ab dem Schuljahr 2022/2023 eine notwendige Basis, um den Teilhabeanspruch von Menschen mit Beeinträchtigungen in Niedersachsen zu ermöglichen. Des Weiteren muss bedacht werden, dass der Beruf in der Behindertenhilfe mit der Schulgeld-
befreiung aufgewertet und attraktiver gemacht und endlich mit anderen Berufen im Gesundheitsbereich gleichgesetzt wird. Dieses politische Signal ist aus Sicht des Bündnisses längst überfällig und eine andere Entscheidung für das Bündnis nicht akzeptabel.

Im Bündnis HEP haben sich Organisationen zusammengefunden, die sich für die Stärkung der Ausbildung als Heilerziehungspfleger*in einsetzen. Eine wichtige Forderung des Bündnisses ist die Schulgeldfreiheit in Niedersachsen.

 Als Ansprechpersonen für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:


• Caritas in Niedersachsen: Thomas Uhlen, Thomas.Uhlen@caritas-nds.de, 0511/338599- 51
• Diakonisches Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V., Marianne Steppat,
marianne.steppat@diakonie-nds.de, 0511/3604-141
• Fachverband diakonischer Schulen in Niedersachsen: Annegret Jäkel,
Annegret.Jaekel@neuerkerode.de, 05305/201729
• Landesarbeitsgemeinschaft der Fachschulen Heilerziehungspflege: Lars Günther,
l.guenther@lobetalarbeit.de, 05141/401-241
• Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V.: Frank Steinsiek,
steinsiek@lebenshilfe-nds.de, 0511/90 9257-00
• Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.: Dominik Baier,
dominik.baier@paritaetischer.de, 0511/52486-387
• Schulstiftung im Bistum Osnabrück: Dr. Winfried Verburg, w.verburg@bistum-os.de,
0541/318-350

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