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Fachberater im landesärztlichen Dienst für Menschen mit Hör- und Sprachstörungen

Das Fachberaterteam im landesärztlichen Dienst für Menschen mit Hör- und Sprachstörungen befasst sich vorrangig mit der Diagnostik und Hilfeplanung für hörgeschädigte und besonders stark sprachauffällige Kinder (§ 62 SGB IX).
Zurzeit sind 5 Fachberater im Auftrag des niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (Landessozialamt) in regionaler Zuständigkeit an den jeweiligen Gesundheitsämtern tätig.
Die Leistung der Fachberater umfasst neben Diagnostik und Beratung die Begutachtung für umfangreichere Therapiemaßnahmen im Auftrag von Sozialhilfeträgern und Krankenkassen gemeinsam mit der Ärztin / dem Arzt des Gesundheitsamtes. Dazu bieten die Fachberater in den Gesundheitsämtern vor Ort regelmäßig Sprechtage an. Weiterhin arbeiten sie eng mit den Trägern von teilstationären und stationären Einrichtungen für Kinder mit Hör- und Sprachstörungen zusammen und sind für die Befürwortung und Verlängerung der Maßnahmen verantwortlich.

Stand: 01.11.2011

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